Tierquäler lassen Baby-Katzen in Plauen erfrieren – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Plauen / Gerlingen, 18. Dezember 2012 – Herzlose Tat im sächsischen Plauen: Unbekannte haben bei Minustemperaturen vier wenige Wochen alte Katzen auf einem Parkplatz ausgesetzt. Während drei von ihnen in letzter Minute vor dem Kältetod gerettet werden konnten, erfror eine Baby-Katze qualvoll. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese Tat aufzuklären“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Es ist unbegreiflich, dass die verantwortungslosen Halter die Baby-Katzen lieber sterben lassen wollten, als sie einfach im nächsten Tierheim abzugeben.“

Mit Hinblick auf den Fall fordert PETA die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten auf Landesebene. Diese Maßnahme würde dabei helfen, die unkontrollierte Vermehrung der Tiere nachhaltig zu reduzieren. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für die Kastration von Freigänger-Katzen aus.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland Kastrationsgebote bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen über 170 Städte und Gemeinden nach.

PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren nach §3 des Tierschutzgesetzes nicht erlaubt ist. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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