Tierquäler schießen mit Pfeilen auf Rinder: PETA erhöht Belohnung für Hinweise auf 1.000 Euro

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Großlöbichau / Gerlingen, 17. Januar 2013 – Erneut treiben Tierschänder auf Bauernhöfen in Thüringen ihr Unwesen. Diesmal fielen den Unbekannten, die womöglich mit einer Armbrust unterwegs waren, vier Kühe auf einem Hof in Großlöbichau zum Opfer. Die Tiere wurden mit Pfeilen teilweise am Kopf getroffen. Lebensgefährliche Verletzungen trugen sie glücklicherweise nicht davon. Bereits im Dezember 2011 wurden im wenige Kilometer entfernten Göttern auf gleiche Weise zwei Pferde verletzt. Ein Zusammenhang zwischen beiden Vorfällen ist nicht auszuschließen. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. erhöht nun die damals ausgesetzte Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen, von 500 auf 1.000 Euro. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese herzlose Tat aufzuklären. Womöglich werden die Tiere bis ans Lebensende unter ihren Verletzungen leiden müssen. Bei diesem hinterlistigen Angriff hätten sie aber auch getötet werden können“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Außerdem liegen kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Es lässt sich nicht ausschließen, dass der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurückschrecken.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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