Tierquälerei in Scheeßel: Kaninchen in Altglascontainer ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Scheeßel / Gerlingen, 19. Juni 2013 – Glück im Unglück: Nachdem Unbekannte einen Albinohasen in einem Altglascontainer in Scheeßel ausgesetzt hatten, wurde das Tier am Montag von einer aufmerksamen Passantin gefunden. Die Frau alarmierte die Polizei, die den Hasen unversehrt an einen Tierarzt übergeben konnte. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des ehemaligen Halters führen. PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren eine tierquälerische Handlung und unter Umständen einen Straftatbestand darstellt – das Gleiche gilt für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher das Kaninchen stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 – 37325400 oder per Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so PETA-Kampagnenleiterin Charlotte Köhler. „Der Glascontainer hätte schnell zur tödlichen Falle für das kleine Kaninchen werden können – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die sensiblen und empfindlichen Tiere sehr hitzeempfindlich sind.“

Jedes Jahr sind gerade zur Ferienzeit viele Tierheime in Deutschland weit über ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet, denn immer wieder werden in den Sommermonaten vermehrt Tier abgegeben oder sogar ausgesetzt. Leider entscheiden sich viele Menschen gedankenlos für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Kaninchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die Langohren eine folgenschwere Fehleinschätzung. Denn ihre Bedürfnisse unterscheiden sich kaum von denen ihrer wildlebenden Verwandten: Eine Einzelhaltung ist nicht artgerecht und als Fluchttiere benötigen sie einen geräumigen und tiergerechten Lebensraum, der ihrem Bewegungsdrang entspricht und es ihnen ermöglicht, Haken zu schlagen, in Höhlen zu ruhen, sich zurückzuziehen oder zu buddeln.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Kaninchenleid
PETA.de/KaninchenHochsommer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Kontakt:
Judith Stich, 030 68326660-4, [email protected]

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