Tierquälerei: Stute in Kettenkamp verletzt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Kettenkamp / Gerlingen, 22. November 2013 – Schwere Tierquälerei im Landkreis Osnabrück: Vergangene Woche Freitagnacht wurde eine 30-jährige Stute mit einem scharfkantigen Gegenstand von einem oder mehreren bisher unbekannten Tierquälern verletzt. Der oder die Tierquäler drangen in die offen zugängliche Stallung am Kleinen Merschdamm in Kettenkamp ein und fügten dem Pferd Schnittwunden an Hals, Beinen und im Genitalbereich zu. Die Stute musste tierärztlich versorgt werden. Die Polizei Osnabrück hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Um die Behörde bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben und Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeikommissariat Bersenbrück unter der Telefonnummer 05439 96 90 oder an die Polizeiinspektion Osnabrück unter der Telefonnummer 0541 327 33 18.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei der Tierquälerei und vergehen sich später möglicherweise auch an Menschen. Insbesondere Übergriffe mit möglichem sexuellen Hintergrund dürfen in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden.“

In den letzten drei Monaten ereigneten sich im Osnabrücker Land weitere ähnliche Fälle. Mit Hilfe eines Phantombilds sucht die Polizei nach einem unbekannten Mann, der im August mehrere Pferde auf unterschiedlichen Weiden im südlichen Landkreis misshandelt haben soll. Die Polizei Osnabrück sieht derzeit aber keinen Zusammenhang zu dem aktuellen Fall aus Kettenkamp.

PETA macht darauf aufmerksam, dass sich zahlreiche Straftäter zunächst an Tieren vergehen, bevor ihnen Menschen zum Opfer fallen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von Pferderipper-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Angesichts der gehäuften Anschläge auf Pferde sollten Pferdehalter derzeit besonders achtsam sein: Zum Schutz der Tiere sollten Pferde nachts nicht auf der Koppel bleiben, sondern unbedingt in eine sichere Stallung gebracht werden, die bestenfalls mit Videokameras ausgestattet ist. Zugänge sind zu sichern oder abzusperren. Zudem sollten Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten und unbedingt mindestens zu zweit und mit Mobiltelefon erfolgen. Wenn Personen in der Umgebung verdächtig scheinen, sollte dies dringend an die nächste Polizeidienststelle weitergegeben werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit wegen ihres Verhaltens aufgefallen sind, sollten gemeldet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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