Tierqual in Löchgauer Pferdestall – PETA erstattet Anzeige

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Löchgau / Gerlingen, 6. Juli 2012 – Nachdem ein anonymer Informant PETA Deutschland e.V. auf eine seit Jahren andauernde tierquälerische Haltung in einem Löchgauer Pferdestall aufmerksam gemacht hatte, inspizierten Ermittler der Tierrechtsorganisation den Hof und erstatteten Anzeige über die Missstände der uneinsichtigen Pferdehalterin beim zuständigen Veterinäramt. Auch wenn die Behörde nun erneut aktiv wurde, verweist PETA darauf, dass bereits 2008 erste Auflagen gegen diese Tierhalterin verhängt wurden, jedoch ganz offensichtlich weitgehend wirkungslos blieben. Anlässlich dieses klassischen Wiederholungsfalles und zahlreicher weiterer Fälle macht die Organisation darauf aufmerksam, dass skrupellosen Tierhaltern häufig nur unter Verhängung drakonischer Strafen und Bußgeldern das Handwerk gelegt werden kann. Insbesondere bei einem Wiederholungsfall ist nur die Beschlagnahmung der gequälten Tiere sowie die Verhängung eines Tierhalteverbots das geeignete behördliche Mittel.

Weiterhin ermutigt PETA alle Menschen dazu, Vernachlässigung, Misshandlung und Quälerei von Tieren den zuständigen Behörden umgehend zu melden – gerne auch der Organisation, sollte keine Hilfe gewährt werden. Zahllosen Tieren kann auf diese Weise das Leben gerettet werden.

„Dieser Hof in Löchgau ist ein trauriges Beispiel dafür, dass tierquälerische Halter häufig die von Ämtern erteilten Auflagen ignorieren“, so Kathrin Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Diese uneinsichtigen Menschen können nur mittels Buß- oder Zwangsgelder zur Vernunft gebracht werden können.“

Bei der Inaugenscheinnahme des Hofs fanden die PETA-Ermittler zwei abgemagerte Pferde, die in verschmutzten Boxen ohne ausreichende Lichtzufuhr ausharren mussten, was darauf schließen ließ, dass den Tieren kaum Auslauf gewährt wurde. In der Stallgasse des verwahrlosten Hofs fristete außerdem ein Hund sein langweiliges Dasein.

Meldungen über Missstände wie diesen erhält PETA beinahe täglich. Sollten auch Sie Zeuge von Grausamkeiten an Tieren werden, gilt Folgendes zu beachten:

1. Finden Sie als Erstes die Adresse und Telefonnummer der in Ihrer Stadt für den Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus und bitten Sie diese um Mithilfe.

2. Legen Sie den Zuständigen eine präzise, schriftliche Aussage darüber vor, was Sie gesehen haben – falls möglich, legen Sie auch Fotos bei. Machen Sie sich immer genaue Notizen zu den Kontaktpersonen und zum Gesprächsverlauf. Geben Sie niemals ein Schreiben oder Dokument weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Akten angefertigt zu haben. Bringen Sie immer zum Ausdruck, dass Sie auf die konsequente Verfolgung des Falls bestehen.

3. Bleiben alle eventuellen Bemühungen der Zuständigen ohne zufriedenstellendes Ergebnis, wenden Sie sich mit dem Anliegen an deren Vorgesetzte.

Falls Sie persönlich Zeuge eines Aktes von Grausamkeit an Tieren waren, können Sie sich auch an Ihre örtliche Polizeistation wenden und direkt Anzeige gegen die betreffenden Tierquäler erstatten.

 



Bild 1: Abgemagertes Pferd im dunklen Stall / © PETA
Bild 2: Der vereinsamte Hund in der Stallgasse / © PETA
Die Bilder sind auf Anfrage auch in druckfähiger Qualität erhältlich.

 

Weitere Informationen:
www.peta.de/brackenheim
www.peta.de/web/wenn_sie_zeuge.989.html
www.peta.de/hartenholm
www.peta.de/web/emslandpferde.4745.html

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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