Tierschutznovelle: PETA fordert Bundesrat auf, neue tierschutzrechtliche Initiativen zu starten

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Gerlingen, 30. Januar 2013 – Schmerzhafter Schenkelbrand bei Pferden, betäubungslose Kastration von Ferkeln, Wildtierverbot in Zirkusbetrieben, Tierversuche an Primaten – am 1. Februar wird die Bundesratssitzung unter anderem über die Novelle des Tierschutzgesetzes beraten. Doch die Chancen auf eine klare Reform stehen schlecht. Bereits Ende Juni hatte der Bundesrat Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf vorgebracht, die von der Bundesregierung in weiten Teilen abgewiesen wurden. Nach Installierung einer neuen Mehrheit durch die Wahl in Niedersachsen fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. jetzt von der Länderkammer, auf Grundlage der Bundesratsempfehlung vom 25. Juni 2012 (DS 300/1/12), neue Initiativen für den Tierschutz zu starten.

„Was von der ursprünglichen Gesetzesnovelle übrig geblieben ist, ist eine Farce“, so Dr. Edmund Haferbeck, rechtlicher Berater bei PETA Deutschland. „Die Koalition duckt sich vor der tierausbeutenden Industrie – in allen wesentlichen Bereichen lässt sich Tierquälerei nach dem jetzigen Gesetzesentwurf rechtfertigen“.

Die aktuelle Vorlage der Bundesregierung enthält nur einen Bruchteil der ursprünglichen Änderungs-Forderungen des Bundesrats. Schmerzhafte Experimente und Tierversuche an Primaten wären nach derzeitigem Stand ebenso grundsätzlich erlaubt wie die Kastration von Ferkeln bzw. Brandmarkung von Pferden bei vollem Bewusstsein. Auch ein längst überfällige Verbot von Wildtieren in Zirkussen und das betäubungslose Schächten werden in dem neuen Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:
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Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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