Tödlicher Unfall durch aus dem Zirkus entlaufene Watussi-Rinder: PETA fordert Wildtierverbot

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Tödlicher Unfall durch aus dem Zirkus entlaufene Watussi-Rinder: PETA fordert Wildtierverbot
 
Treuenbrietzen / Stuttgart, 23. August 2017 – Verantwortungslose Tierhaltung: Wie diverse Medien berichteten, kollidierte ein Autofahrer am Dienstagmorgen auf der Bundesstraße 102 zwischen Treuenbrietzen und Niemegk mit zwei Watussi-Rindern. Der Mann starb, ebenso wie die beiden Rinder. Die Tiere gehörten dem Circus Busch, sie waren aus einem eingezäunten Gelände entlaufen. Laut Medienberichten kam es vor Ort bereits zuvor zu Problemen mit entlaufenen Tieren: Anwohner berichteten von auf der Straße freilaufenden Ponys, und auch ein Regionalzug musste dort kürzlich wegen Tieren auf den Gleisen stoppen. PETA kritisiert das notorisch fahrlässige Verhalten der Zirkusmitarbeiter, das immer wieder zu Ausbrüchen von Tieren führt, die sich und Menschen in der Nähe gefährden. Angesichts der Häufigkeit der Ausbrüche und Unfälle mit Tieren aus dem Zirkus fordert die Tierrechtsorganisation ein Wildtierverbot für die Betriebe.
 
„Etliche Zirkusunternehmen haben bereits in der Vergangenheit zur Genüge bewiesen, dass sie grob fahrlässig mit den Tieren umgehen. Das hat nun zu einem tragischen Todesfall geführt“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Zirkus und Zoo bei PETA. „Die Politik muss endlich handeln und ein Wildtierverbot erlassen, um Tiere und Menschen zu schützen.“
 
Voraussetzung für die Genehmigung zur Zurschaustellung von Tieren ist nach § 11 Tierschutzgesetz die Zuverlässigkeit. Mitarbeiter des Circus Busch stellen jedoch regelmäßig unter Beweis, dass sie unzuverlässig handeln. So brachten Elefanten aus dem Zirkus in der Vergangenheit den Bahnverkehr zum Erliegen oder stoppten den Verkehr, weil sie über eine Straße liefen. Auch Pferde aus dem Zirkus Busch müssen ständig von der Polizei oder Mitarbeitern wieder eingefangen werden.
 
Nach der tödlichen Elefantenattacke im baden-württembergischen Buchen im Juni 2015 weigern sich immer mehr Städte und Gemeinden, Flächen an Zirkusse, die gefährliche Tiere wie Elefanten oder Tiger mitführen, zu vermieten. Grundlage für eine kommunale Regelung des Zirkus-Wildtierverbots ist ein Rechtsgutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, in dem ausdrücklich die Rechtskonformität kommunaler Verbote aus Gründen der Gefahrenabwehr dargestellt wird.
 
Bundesweit haben bereits rund 90 Städte und Gemeinden – darunter Potsdam, Stuttgart, und Düsseldorf – Zirkusse mit Wildtieren von öffentlichen Flächen verbannt. Mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren aus Zirkussen pro Jahr bestätigen die Notwendigkeit einer Verantwortungsübernahme durch die Kommunen. Einen Musterantrag, mit dem Kommunalparteien in Ihrer Stadt für ein Wildtierverbot aktiv werden können, stellt die Tierrechtsorganisation auf PETA.de/Wildtierverbot zur Verfügung.
 
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten spricht sich auch die Bundestierärztekammer für ein Verbot aus. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Über 20 europäische Länder, wie beispielsweise Belgien, Österreich, die Niederlande und Griechenland, haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Zirkusunfaelle
PETA.de/Wildtierverbot

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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