Trauma für Kinder – Qualen für Fische

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Schwerin / Gerlingen, 22. März 2012 – Nachdem Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, jüngst angekündigt hatte, Kindern unter 14 Jahren künftig das Fischen ohne vorheriges Absolvieren der Fischereischeinprüfung zu ermöglichen, hat die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. in einem Schreiben an den Minister scharfe Kritik geübt. Darin macht PETA auf das Tierschutzgesetz aufmerksam, wonach das Töten eines Wirbeltieres nur mit den notwendigen Kenntnissen erfolgen darf. Weiterhin droht PETA mit einer Strafanzeige gegen den Minister wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, sollte er an seinem Vorhaben festhalten.

„Kein Kind ist in der Lage, ohne Skrupel einen Fisch mit einem gezielten kräftigen Schlag zu betäuben“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin bei PETA. „Allein der Versuch ist nicht nur für den Fisch traumatisch, sondern auch für das Kind selbst.“

Medien zufolge soll es in Mecklenburg-Vorpommern Kindern unter 14 Jahren künftig erlaubt sein, ohne jegliche Prüfung zu angeln – bislang mussten bereits Zehnjährige eine entsprechende Prüfung ablegen. Die geplante Gesetzesänderung ist nicht nachzuvollziehen, schreibt doch §4 des Tierschutzgesetzes vor: „(1) … Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“

Während die Befürworter das Vorhaben damit rechtfertigen, dass Kinder unter 14 Jahren ihre Leidenschaft zum Angeln entdecken, führt PETA die angestrebte Gesetzesänderung auf die Befürchtungen der Anglerlobby um den ausbleibenden Nachwuchs zurück. Die Organisation weist darauf hin, dass gerade Kinder bis 14 Jahre besonders sensibel und empfänglich sind. Ein unsachgemäßes Angeln, Töten und Ausnehmen eines um sein Leben kämpfenden Tieres kann schnell zum traumatischen Erlebnis werden. Außerdem wird den Kindern damit vermittelt, dass das Töten eines schmerz- und angstfühlenden Lebewesens „aus reiner Bespaßung“ von unserer Gesellschaft nicht nur akzeptiert, sondern sogar als Freizeitbeschäftigung gefördert wird.

Hauptleidtragende dieser Gesetzesänderung sind aber vor allem die Fische, denen somit ein noch längeres, qualvolleres Sterben bevorsteht. Zwar können diese einzigartigen und vielfältigen Tiere ihren Schmerz und ihre Angst nicht auf eine Weise ausdrücken, die dem Menschen verständlich ist, aber das deutet keinesfalls auf geringes Leiden hin. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben längst belegt, dass Fische ebenso starke Schmerzen empfinden wie Säugetiere.

Weitere Informationen:
www.fischen-tut-weh.de

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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