Trossingen: Veterinäramt Tuttlingen verbietet nach PETA-Meldung Hundehaltung in Kaninchenkäfig

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Tierrechtsorganisation begrüßt schnelles Handeln der Behörde
 
Trossingen / Stuttgart, 8. Mai 2015 – Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung: Mitte April 2015 meldete ein Whistleblower PETA Deutschland e.V. Trossinger Hundehalter, die bis zu fünf Zwergpinscher regelmäßig über mehrere Stunden in einem alten Kaninchenstall in ihrem Garten einsperrten. Die Tierrechtsorganisation zeigte die tierquälerische Unterbringung daraufhin beim Veterinäramt Tuttlingen an. Die Behörde handelte umgehend und bestätigte die Vorwürfe bereits wenige Tage später nach einem unangekündigten Kontrollbesuch. Daraufhin untersagte das Amt dem Paar, die Tiere in dem Kleintierkäfig zu halten – auch vorübergehend ist eine solche Unterbringung verboten. Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet. PETA begrüßt das schnelle Einschreiten des Veterinäramtes, das den Hunden weitere Stunden in dem engen Stall erspart.
 
„Wer Zeuge von Tierquälerei oder -missbrauch wird, sollte nicht wegschauen – durch die Meldung des Whistleblowers hat sich die Situation der Tiere umgehend verbessert“, so Krishna Singh, Rechtsanwalt bei PETA Deutschland e.V. „In manchen Fällen hilft schon ein Gespräch mit dem Tierhalter, in zweiter Instanz sind die Behörden oder PETA Ansprechpartner für Menschen, die Unrecht an Tieren beobachten.“
 
Eine Hundehaltung, die nicht einmal die minimalen Anforderungen der gesetzlichen Tierschutz-Hundeverordnung erfüllt, wird den Bedürfnissen der sozialen und sensiblen Tiere in keiner Weise gerecht.
 
PETAs Tipps für Zeugen von Tiermisshandlung: Wer beobachtet, dass ein Tier tierschutzwidrig gehalten, vernachlässigt oder misshandelt wird, muss schnell aktiv werden. Besteht die Möglichkeit, sollte der Tierhalter zunächst persönlich angesprochen und über den Missstand aufgeklärt werden. Zeugen finden auch über das Whistleblower-Formular bei PETA Unterstützung oder können den Fall beim Veterinäramt melden. Befindet sich ein Tier in akuter Lebensgefahr, ist eine sofortige Meldung bei der nächstgelegenen Polizeistation oder dem örtlichen Tierarzt notwendig. Tierquälerei sollte außerdem bei den Behörden zur Anzeige gebracht werden.
 
In Deutschland leben Schätzungen zufolge rund 30 Millionen tierische Mitbewohner – die mutmaßlich 800.000 Tiere in Terrarien sowie Millionen von Fischen in Aquarien und Gartenteichen nicht mitgezählt.[1] Unbekannt ist, wie viele dieser sensiblen Lebewesen in einer nicht tiergerechten Unterbringung ohne Rücksicht auf ihre natürlichen Bedürfnisse leiden. Da der rechtliche Schutz der sogenannten Haustiere weder in der privaten Haltung noch in der Zucht oder im Handel ausreichend geregelt ist, fordert PETA bereits seit Längerem ein Heimtierschutzgesetz.
 
[1] Offizielle Zahlen zu tierischen Mitbewohnern fehlen, da diese anders als Nutztiere nicht registriert werden müssen. Die Zahlen stammen vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
 

 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]

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