Unerwünschter Zirkusbetrieb klagt gegen Tierschutz: PETA appelliert anlässlich Charles-Knie-Gastspiel in Vechta an Kommunalpolitiker, Wildtiere nicht mehr zuzulassen

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Vechta / Stuttgart, 19. April 2017 – Zirkus Charles Knie gastiert ab Freitag mit zahlreichen Wildtieren wie Seelöwen, Zebras und Kängurus in Vechta. Der Zirkusbetrieb und der von seinem Tourneeleiter Dieter Seeger mitgegründete Zirkusverband VDCU setzen derzeit zahlreiche Städte mit einschüchternden Schreiben unter Druck, damit die Kommunen trotz der breiten Tierschutzkritik weiterhin Zirkusbetriebe mit Wildtieren zulassen. Für ein Gastspiel in Hameln Anfang April hatte sich der Zirkus eine Genehmigung vor Gericht erstritten. PETA appelliert jetzt an die Kommunalpolitiker, Zirkusbetriebe mit Wildtieren künftig zumindest auf kommunalen Flächen nicht mehr zuzulassen. Die Tierrechtsorganisation beruft sich hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte auf ein neues Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum (BW), wonach kommunale Wildtierverbote auch weiterhin zulässig sind. Dies insbesondere, wenn neben tierschutzfachlicher Erwägungen auch der kommunalrechtlich relevante Aspekt der Gefahrenabwehr als ein wesentlicher Grund für das kommunale Verbot genannt wird, denn die Verantwortung dafür liegt bei den Kommunen. Mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus pro Jahr bestätigen die Notwendigkeit einer Gefahrenregelung. Auch bei Zirkus Charles Knie sind in der Vergangenheit mehrfach Tiere ausgebrochen.
 
„Wir hoffen, dass auch Vechta ein kommunales Wildtierverbot beschließt und so ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz setzt“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA.
 
PETA wirft Zirkus Charles Knie vor, seine Tiere einer regelrechten „Stresstournee“ auszusetzen. Die ungewöhnlich hohe Frequenz an Ortswechseln – oft gastiert der Zirkus nur drei Tage an einem Ort – und die damit einhergehenden langen Standzeiten auf Transportern zeigen, wie rücksichtslos der Zirkusbetrieb mit den rund 100 Tieren umgeht. Nicht nur die Wildtiere leiden nach Auffassung der Tierrechtsorganisation erheblich unter dieser Tortur. Im Juni 2015 wurde der seinerzeit vom Zirkus Charles Knie beschäftigte Elefantentrainer Errani wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechtskräftig vom Amtsgericht Darmstadt zu einer Geldbuße verurteilt, weil die Elefanten bei Ortswechseln wiederholt bis zu 18 Stunden auf dem Lkw belassen wurden [1]. Seelöwen, Zebras und Kängurus sind Wildtiere mit hohen Ansprüchen an ihren Lebensraum, die in einem reisenden Zirkus nicht erfüllt werden können. In der Natur tauchen Kalifornische Seelöwen bis zu 100 Meter tief und erreichen dabei Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h – in Zirkusbetrieben werden sie in kleinen Becken und nachts in Käfigwagen gehalten. Die geselligen Steppenzebras leben in offenen afrikanischen Graslandschaften in Gruppen von bis zu 20 Tieren; bei Zirkus Charles Knie werden sie an vielen Gastspielorten auf asphaltiertem Boden gehalten. In den reizarmen, kargen Gehegen bestimmen Beschäftigungslosigkeit und Tristesse ihren Tagesablauf. Rote Riesenkängurus sind in den warmen Buschlandschaften Australiens zu Hause. Die Tiere können bis zu neun Meter weit und drei Meter hoch springen und eine Geschwindigkeit von über 60 km/h erreichen – ein Verhalten, das sie in den kleinen Zirkusgehegen nicht ausleben können.
 
Über 80 Städte und Gemeinden haben bereits ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und betonte anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [2]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding wurde somit rechtskräftig [3]. Ein Beschluss des OVG Lüneburg vom März 2017 lässt sich hingegen nicht verallgemeinern und steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, die die Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote und deren Verhältnismäßigkeit gegenüber der Berufsausübungsfreiheit von Zirkussen überwiegend bestätigte.
 
[1] AG Darmstadt: Aktenzeichen 233 OWi 8200 Js 40305/13.
[2] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk. http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/wildtierverbot-zirkus-klage-erding-100.html (11.05.2016).
[3] VG München, Az. M7K 13.2449.

Weitere Informationen:
PETA.de/Zirkus-Charles-Knie
PETA.de/Zirkus

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

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