Verbotene Kettenhaltung in Apen

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Apen / Gerlingen, 5. November 2012 – Ermittler der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. inspizierten im Mai 2011 ein Grundstück im niedersächsischen Apen und stießen auf tierquälerische Bedingungen für einen Schäferhund. Nachdem die Organisation daraufhin das zuständige Veterinäramt im Landkreis Rotenburg verständigte, wurde gegen den verantwortungslosen Halter Strafanzeige erstattet. Das Verfahren wurde nun mit einem rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Tierquäler abgeschlossen, der den fast blinden und tauben Hund über 15 Jahre lang vorschriftswidrig an einer zwei Meter kurzen Kette hielt. Weil der Mann dem Hund das Nötigste verwehrte, musste das gequälte Tier, sogar seine eigenen Exkremente verzehren. Aufgrund der schlechten Haltung und den damit einhergehenden gesundheitlichen Folgen wurde der Schäferhund im Laufe der Ermittlungen eingeschläfert. Ein rechtzeitiges Einschreiten der Behörde hätte den qualvollen Tod des Tieres verhindern können.

PETA begrüßt die Verurteilung des Tierquälers und wirft dem zuständigen Veterinäramt Rotenburg Versagen vor: „Eine solche Hundehaltung widerspricht allen ethischen und rechtlichen Normen. Die Aufgabe eines Veterinäramtes ist es, ein Tierhaltungsverbot gegen solche Bedingungen auszusprechen“, so Dr. Edmund Haferbeck, rechtlicher Berater bei PETA. „Einen Hund dazu zu bringen, dass er seine eigenen Fäkalien essen muss, stellt eine tierquälerische Tat dar.“

Wie PETA-Ermittler vor Ort feststellen mussten, war die etwa zwei Meter kurze Kette an der Wand eines Schuppens befestigt, in der ein Loch klaffte. In dem nicht isolierten Schuppen befand sich bis auf eine alte, abgenutzte Matte nichts, das dem Tier das Leben hätte erträglicher machen können. Aufgrund der Uneinsichtigkeit des Hundehalters hatte PETA damals vergeblich versucht, den vermutlich an Arthrose und Hüftgelenksdysplasie leidenden Hund in ihre Obhut zu nehmen.

PETA macht deutlich, dass eine Haltung, bei der Tiere zwischen den eigenen Ausscheidungen ausharren müssen, nicht nur moralisch verwerflich ist. Dies führt im Normalfall auch zu einem Fliegenbefall, bei dem das Tier qualvoll stirbt. Die Fliegen können ihre Eier beispielsweise in den Ohren des Hundes ablegen, was dazu führen kann, dass Maden den Hund von innen heraus auffressen. PETA weist darauf hin, dass die Anbindung bei Hunden, die im Freien gehalten werden, mindestens sechs Meter lang sein und frei gleiten muss. Ferner schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor, dass das Anbindematerial „von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein [muss], dass sich der Hund nicht verletzen kann“.

PETA ermutigt alle Menschen dazu, Vernachlässigung, Misshandlung und Quälerei von Tieren den zuständigen Behörden umgehend zu melden und erst dann abzulassen, wenn die Behörden aktiv werden. Zahllosen Tieren kann auf diese Weise das Leben gerettet werden.

Folgende Informationen unterstützen Zeugen bei der Beobachtung von Tierquälerei: PETA.de/Zeuge

 


Lebenslang in „Einzelhaft“: Der Schäferhund aus Apen © PETA

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Illegalekettenhaltungostbevern

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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