Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Wels-Angler aus Lichtenfels an

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Lichtenfels / Coburg / Stuttgart, 13. Februar 2020 – Leiden für ein Foto: Nach einem Whistleblower-Hinweis mit Verweis auf die Website der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR erstattete PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Dem Hinweis des Zeugen und Fotos auf der Website der Fischereigemeinschaft zufolge werden große Welse gefangen und mit einem Seil, das durch den Mund gezogen wird, über einen unbekannten Zeitraum bis zum Fototermin festgebunden. Anschließend werden sie ins Wasser zurückgesetzt. Die Tierrechtsorganisation sieht in dem Verhalten der Mainfischereigemeinschaft einen Verstoß gegen Paragraf 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes, nach dem keinem Wirbeltier länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen. Beim Angeln, Anbinden und anschließenden Freilassen von Fischen, dem sogenannten Catch and Release, wird den Tieren Angst, Stress und Leid zugefügt.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch für uns hörbare Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei ein sportliches oder gar friedliches Hobby“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Catch and Release bedeutet für Fische enormen Stress und oftmals Verletzungen – die auch tödlich enden können.“
 
PETA verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Amtsgerichts Lemgo vom 31. März 2011 (Az.: 25 Cs-22-Js 86/10-194/10), in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Catch and Release um eine strafbare Handlung handelt, sowie auf die Ausführung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Juli 2015 (Az.: 20 B 209/15), der zufolge beim Ausüben der Catch-and-Release-Praxis kein vernünftiger Grund besteht, den Tieren Schmerz und Leid zuzufügen, und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. Im Dezember 2017 zahlte ein Catch-and-Release-Angler aus Thüringen eine Geldbuße von 200 Euro, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen; ebenso ein Catch-and-Release-Angler im Dezember 2019 in Mecklenburg-Vorpommern. Bereits 2016 wurde Ex-Fußballprofi Klaus Augenthaler in einem vergleichbaren Fall eine Geldbuße von mehr als 3.000 Euro auferlegt. Rapper Marteria musste Anfang 2018 eine Geldstrafe von 5000 Euro begleichen.
 
Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [1]. PETA spricht sich generell gegen das Angeln und den Fischfang aus und unterstützt die 2017 ins Leben gerufene Weltkampagne zur Abschaffung der Fischerei [2].
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[2] End-of-fishing.org/de.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fische
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Pressekontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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