Vergiftete Köder in Monheim – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Monheim / Gerlingen, 18. Dezember 2013 – Erneut Anschläge auf Hunde in Monheim: Ein oder mehrere noch unbekannte Tierquäler haben vergangenes Wochenende auf der Höhe des Bootshauses am Monheimer Rheindeich mehrere vergiftete und mit Rasierklingensplittern versetzte Leberwurststücke ausgelegt. Die Giftköder waren dabei teilweise in Maulwurfshügeln versteckt, damit sie Hundefreunden nicht sofort auffallen und erst von den Vierbeinern gefunden werden. Das Ordnungsamt und die Polizei sind informiert und haben ihre Ermittlungen aufgenommen. In der Region wurden in den letzten Jahren immer wieder ähnliche Straftaten begangen, daher warnt die Stadtverwaltung vor weiteren Anschlägen auf Hunde.

Die Polizei bittet die Bevölkerung, mögliche Giftköder oder verdächtige Personen umgehend zu melden. Tierhalter, deren Hunde Opfer der aktuellen Anschläge wurden, sind dazu aufgerufen, bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Um die Behörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 01520 73 733 41 an PETA oder direkt an die Polizeiwache Monheim unter der Telefonnummer 02173 959 46 550.

„Der oder die Täter müssen schnellstmöglich gefasst werden, damit Hunde wieder gefahrlos ausgeführt werden können“, betont Judith Pein im Namen von PETA. „Neben der Gefährdung für Hunde stellen die vergifteten Lebensmittel auch eine Gefahr für Kinder und freilebende Tiere dar.“

Grundsätzlich fordert PETA die Einführung eines zentralen Meldesystems für Anschläge dieser Art. Durch eine Registrierung könnte die Bevölkerung frühzeitig über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden, um Kinder und Tiere somit besser schützen zu können. Zugleich würde durch eine stringente Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Hunde Opfer von Delikten werden.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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