Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Wildtiere bei revierübergreifender Drückjagd in Schenkenzell und Reinerzau erheblichem Leid ausgesetzt

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Schenkenzell / Reinerzau / Stuttgart, 25. Oktober 2016 – Massentötung als gesellschaftliches Event: Einem Medienbericht zufolge fand am Samstag, den 15. Oktober 2016, in vier zusammenhängenden Jagdrevieren in Schenkenzell und Reinerzau eine revierübergreifende Drückjagd statt. In nur wenigen Stunden wurden 19 Tiere getötet, darunter drei Hirsche, sechs Wildschweine, sieben Rehe und drei Füchse. An der Jagd waren 90 Jäger und 40 Hundeführer mit Stöberhunden beteiligt. Treib- und Drückjagden sind besonders erbarmungslose Jagdpraktiken, die mit enormem Leid für die Wildtiere verbunden sind. Für eine derartige Massentötung von 19 Tieren, bei der die Tiere über einen längeren Zeitraum erheblichem Stress oder Schmerzen ausgesetzt sind, erschließt sich kein vernünftiger Grund. Bei solchen groß organisierten Jagden spielt oftmals der Wettkampfcharakter eine bedeutende Rolle für die teilnehmenden Jäger. So wurde auch im vorliegenden Fall der Jäger zum Jagdkönig ernannt, der das größte Tier getötet hat. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz § 17 hat die Tierrechtsorganisation PETA nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen alle Teilnehmer der Gesellschaftsjagd erstattet.
 
„Gesellschaftsjagden sind eine absolut inakzeptable, brutale Form der Freizeitbeschäftigung“, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Wildtiere werden in Todesangst vor die Gewehre der Schützen getrieben – viele von ihnen sterben durch Fehlschüsse einen langsamen und schmerzhaften Tod.“

Aus einer Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) geht hervor, dass gerade bei Drückjagden bis zu 70 Prozent der Wildtiere nicht sofort getötet, sondern durch Fehlschüsse verwundet werden [1]. Sie flüchten und sterben einen langsamen und schmerzhaften Tod. Sogar ein nicht unerheblicher Teil der Jägerschaft betrachtet Treib- und Drückjagden aufgrund tierschutzrechtlicher Erwägungen als nicht weidgerecht. Die Verstörung der Wildtiere ist enorm und sorgt vor allem im Winter für einen erhöhten Energiebedarf, was zur Zunahme der sogenannten „Wildschäden“ in der Forst- und Landwirtschaft führt.

Die Tierrechtsorganisation setzt sich darüber hinaus für die Abschaffung der Jagd ein. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildpopulationen dauerhaft zu regulieren. Wissenschaftler wiesen nach, dass die Geschlechtsreife der weiblichen Tiere in bejagten Wildschweinpopulationen früher eintritt, was die Geburtenrate ansteigen lässt [2]. Demnach hat ein hoher Jagddruck zur Folge, dass sich die Population der Wildschweine in dem betreffenden Gebiet erhöht. Auch der namhafte Biologe Prof. Dr. Josef Reichholf sieht aus wildbiologischer Sicht keine Notwendigkeit in der Jagd: Die nahezu ausgerotteten Wölfe müssen nicht durch menschliche Jäger ersetzt werden, da eine natürliche Regulation der im Wald wohnenden Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet.

[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (ohne Datum): Tierschutz und Bewegungsjagden. Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Arbeitskreis Wildtiere und Jagd (AK 6).
[2] Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6.
 
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