Veterinäramtsleiterin der Stadt Wiesbaden belügt Öffentlichkeit – PETA fordert personelle Konsequenzen

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Wiesbaden / Gerlingen, 15. Februar 2013 – In der Auseinandersetzung zwischen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. und der Landeshauptstadt Wiesbaden verschärfen sich die Fronten. Nachdem die wohl strafrechtlich relevante Vollstreckung einer nicht existenten Forderung gegen die gemeinnützige und besonders förderungswürdige Organisation PETA von der Stadt Wiesbaden angeordnet wurde, versucht die Amtsleiterin des Veterinäramtes Dr. Andrea Escher nun, den Verlauf der Geschehnisse als Versehen darzustellen. Um ihre Entscheidungen zu rechtfertigen, verbreitet die Repräsentantin der Stadt Wiesbaden folgende unrichtige Informationen:

Erstens: Eine Mahnung sei versehentlich im Geschäftsgang steckengeblieben.

Richtig ist, dass die Stadt Wiesbaden Prozesspartei war, das Verwaltungsgericht Wiesbaden rechtskräftig die Forderung für irrelevant erklärte und PETA selbst die Stadt mehrfach über die Rechtswidrigkeit der Forderung nach Mahnungen hin informierte.

Zweitens: Das Verbraucherschutzgesetz habe sich geändert, kostenpflichtige seien zu kostenfreien Informationen geworden.

Richtig ist, dass im Laufe des anhängigen Verfahrens nie eine gesetzliche Änderung erfolgt ist, diese geschah erst weit nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens zum 01. September 2012.

Drittens: PETA sei eine aggressiv vorgehende Organisation, die Rundumschläge vollziehe.

Richtig ist: PETA ermittelt aufwändig und sorgfältig gerichtsfeste Fakten. Sowohl durch – von Gerichten mehrfach als zulässig und stichhaltig ausgeurteilte – Undercover-Videodokumentationen als auch durch Informationen, die überwiegend von promovierten Fachleuten erarbeitet werden.

Dazu Dr. Edmund Haferbeck, rechtlicher Berater bei PETA: „Das Wiesbadener Veterinäramt ist ein repräsentatives Beispiel dafür, dass es im alltäglichen Vollzug des Tierschutzrechts eklatante, einem Rechtsstaat unwürdige Defizite gibt. Dass sich Frau Escher als Leiterin des Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes zusätzlich sogar für die KFC-Filialen einsetzt, ist geradezu grotesk.“

Nötigung, Bedrohung und versuchter Betrug: Aufgrund dieser Delikte hatte PETA Deutschland e.V. in der letzten Woche Strafanzeige gegen die Stadt Wiesbaden erstattet. Im Rahmen ihrer Kampagne gegen die Schnellrestaurantkette Kentucky Fried Chicken (KFC) bemühte sich die Tierrechtsorganisation bereits 2011 um Einsicht in die Kontrollberichte des Lebensmittelüberwachungsamtes. Auf diese Weise sollten die in der Wiesbadener KFC-Filiale herrschenden Hygiene-Missstände publik gemacht werden. Obwohl sich PETA auf das Verbraucherinformationsschutzgesetz berief, wurde eine Auskunft seitens der Behörde nur widerwillig erteilt. Dazu noch stellte die Stadt einen Gebührenbescheid in Höhe von 421,96 Euro in Rechnung. PETA reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Mit Erfolg: Die Geldforderung wurde für rechtswidrig erklärt. Gleichwohl schickte die Stadt jedoch in dieser Woche einen Gerichtsvollzieher in das Gerlinger PETA-Büro. Die geplante Vollstreckung und Durchsuchung der Büroräume konnte nur durch einen Widerspruch verhindert werden. Mittlerweile hat PETA auch eine Zwangsvollstreckungsgegenklage bei Gericht eingereicht.

Kontakt:
Judith Stich, 030 68326660-4, [email protected]

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