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Aufnahmestopp für Katzen im Essener Tierheim

PETA fordert Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Stand: 21. Oktober 2011

Essen / Gerlingen, 21. Oktober 2011 – Das Tierheim in Essen hat angesichts dramatischer Ausmaße der Katzenpopulation seine Kapazitätsgrenze erreicht und sah sich gezwungen, einen Aufnahmestopp für Katzen zu verhängen. Die Betreiber des Tierheims hoffen nun auf die Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für freilaufende Katzen von 2012 an, die die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. ausdrücklich fordert.

Heimatlose Katzen sind meist die Nachkommen von nicht kastrierten Katzen aus Privathaushalten. Sie leiden an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von keinem Menschen umsorgt werden, sterben häufig sogar an leicht zu behandelnden Krankheiten.

„Viele Menschen glauben immer noch, dass es nur in Süd- und Osteruropa heimatlose Katzen gibt“, sagt Carola Schmitt, Kampagnenleiterin bei PETA. „Dabei streifen auch bei uns in Deutschland geschätzte zwei Millionen verwilderte Katzen durch Parks, Wälder und Hinterhöfe. Die Stadt könnte langfristig eine Menge sparen, würde jetzt entsprechend gehandelt.“

Während in Österreich das Kastrationsgebot fest im Tierschutzgesetz verankert ist, läuft die Regelung in Deutschland bislang über die Städte und Gemeinden. Im Januar 2011 hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht in einer ausführlichen Stellungnahme erläutert, auf welcher rechtlichen Grundlage Städte und Gemeinden ein Kastrationsgebot erlassen können, ohne gegen die grundgesetzliche Kompetenzordnung zu verstoßen. Bereits 2008 hat Paderborn das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt, inzwischen zogen verschiedene Städte nach, zuletzt etwa Bremen, Leverkusen oder Hilchenbach – im bundesweiten Vergleich sind Städte aus Nordrhein-Westfalen führend.

Bedenkt man, dass eine nicht kastrierte Katze im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, wird schnell klar, wie verheerend das Problem wirklich ist. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration ist für Katzen unbedenklich – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.

Weitere Informationen:
www.peta.de/katzenkastration
www.peta.de/katzenjammer

Interviewkontakt:
Carola Schmitt, 07156 / 17828-24, CarolaS@peta.de
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