
Das armselige Affenaußengehege von Circus Krone (2003)
Krone sagt: „Alle Tiere des Circus Krone haben … geräumige Stallungen und Außengehege… . Dies bestätigen auch die Amtstierärzte bei ihren regelmäßigen Prüfungen vor Ort“ (15)
Dass dem nicht so ist, beweisen uns vorliegende Schriftstücke von Veterinärbehörden, wo es u.a. 2005 heißt:
„Die Affenhaltung entsprach ebenfalls nicht den Gehegemaßen des Säugetiergutachtens. Der einzeln gehaltene Affe ist angeblich nicht mehr zu vergesellschaften, jedoch ebenfalls zu beengt untergebracht. Auch in dieser Angelegenheit erfolgt eine Mitteilung an die erlaubniserteilende Behörde.“
2007 heißt es dann vom Veterinäramt während eines Gastspiels: „Aus tierärztlicher Sicht ist die jetzige Haltung abzulehnen.“
Im rechtskräftigen Bescheid des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München v. 30.03.2009 gegenüber der Circus Krone GmbH, Az. TA053/09) heißt es u.a.:
(…) Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung des Circus Krone wird begrüßt. Sie ist jedoch nicht ausreichend, um die gewünschten Ziele rechtsverbindlich sicherzustellen. Das Nachstellverbot für Flusspferd, Schweinsaffen und Wildschwein ist erforderlich. Die derzeitige Haltung entspricht nicht in vollem Umfang den Anforderungen des §2 TierSchG i.V.m. dem Säugetiergutachten, welche auch nicht vollständig hergestellt werden können.
Und das sagen Experten zur Affenhaltungen im Zirkus:
„Aufgrund ihres ausgeprägten Sozialverhaltens, der artspezifisch erforderlichen Gruppengröße und ihres Kletterbedürfnisses ist eine verhaltensgerechte Haltung von Affen in Zirkusunternehmen größtenteils nicht möglich. Einzeltierhaltung als „Kumpan“ des Menschen ist abzulehnen.“ (16)