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Feststellungen von Veterinärbehörden

Der Zirkus Krone ist nicht in der Lage oder bereit, in seinem Verantwortungsbereich Hunde, Pferde, Ara-Papageien, Schweinsaffen, Flusspferd, Elefanten, Wildschwein-Eber den tierschutzrechtlichen Anforderungen nach zu halten. Dies geht aus Erhebungen von Amtsveterinären hervor, die PETA Deutschland e.V. vorliegen. Hier einige Beispiele:

2005:
„Das Badebecken des Flußpferdes war mit 8,2 qm zu klein und mit 85 cm zu niedrig. Von unserer Seite erfolgt eine Mitteilung an den Standort des Winterquartiers in München (15qm, 1,30m Tiefe)“.

„Die Haltung der Aras war ebenfalls zu beanstanden. Das Volieremaß laut Gutachten des BML von 4 x 2 x 2 m wurde weit unterschritten. Es erfolgt eine Mitteilung nach München. Daneben fehlte ein Bodensubstrat wie Rindenmulch, das der Betreiber jedoch umgehend beschaffen wird.“

„Die Affenhaltung entsprach ebenfalls nicht den Gehegemaßen des Säugetiergutachtens. Der einzeln gehaltene Affe ist angeblich nicht mehr zu vergesselschaften, jedoch ebenfalls zu beengt untergebracht. Auch in dieser Angelegenheit erfolgt eine Mitteilung an die erlaubniserteilende Behörde.“

„Dem Stachelschwein fehlte der Sand als Grabemöglichkeit; Abhilfe wurde zugesagt. Lamas, Kamel, Elefanten und Löwen werden noch mit Ästen und Zweigen versorgt; zahlreichen Tieren fehlten die Minerallecksteine, die noch nicht entladen waren.“

2007:
10. Februar 2009: AZ: 233 Owi-1489 Js 22971/07
Vor dem Amtsgericht Darmstadt fand der Prozess gegen Christel Sembach-Krone, Inhaberin des Circus Krone, statt. Verhandelt wurde, weil das Veterinäramt Darmstadt bereits im November 2006 einen Bußgeldbescheid wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Höhe von 2500 Euro ausstellte, gegen den der Zirkus jedoch Einspruch einlegte. Das Gericht hat nun Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen bestätigt und den Zirkus zu zweimal je 500 Euro Strafe verurteilt. Konkret moniert wurde:
1. Zu wenig Beschäftigung für die Elefanten: Hier ist Krone zu 500 Euro verurteilt worden.
2. Mangelnder Auslauf der Pferde: Auch hier wurde Krone wegen Tierquälerei verurteilt.
3. Fehlendes Außengehege bei den Schweinsaffen: Dies wurde nur deshalb eingestellt, weil das Außengehege, was eben seit Jahren gefehlt hat, sofort nach den Darmstädter Feststellungen eingerichtet worden ist, aber das Gericht hat klar gemacht, dass es sich um einen schuldhaften Verstoß handelt.
4. Die tierquälerische Haltung des Nilpferdes: Es kam nur deshalb nicht zur Verurteilung, weil wenige Monate vorher die Münchener Genehmigungsbehörde für "ihren" Zirkus einen Persilschein ausgestellt hat, nämlich eine weitere Ausnahmegenehmigung. Allein aufgrund dieses Täterschutzes, weit verbreitet bei den Veterinärämtern, ist es in diesem Punkt nicht zur Verurteilung gekommen.
5. Der Kopfstand bei einem der Elefanten: Dieser Teil ist deshalb ausgeklammert worden, weil hier ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg läuft, weil die Veterinärbehörde Hagen eben gerade dieses Kunststück als tierquälerisch gebrandmarkt zur Unterlassung verfügt hat. Hier werden gerade die Gutachten eingeholt..

Dieser Zirkus ist somit noch nicht einmal in der Lage "normale" Tiere richtig und gesetzeskonform zu halten.
Derzeit sind noch mehrere Verfahren gegen Krone anhängig, mehrere Verwaltungsgerichtsverfahren und auch ein Strafermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft München I.


Und heute:
Schweinsaffen: „Aus tierärztlicher Sicht ist die jetzige Haltung abzulehnen.“

Ara-Papageien: Käfig „mittelgradig verschmutzt“. Auf dem Boden des Innenraums findet sich alter, teilweise schwarz verfärbter Salat sowie Reste alten Futters. Der Aluminiumboden des Außenkäfigs ist ohne Einstreu und stark kotverschmutzt.“

Einzelnes Flusspferd: „Flusspferde sind Gesellschaftstiere. Flusspferde sind für die Haltung im Zirkus nicht geeignet. (…) Die Haltung von Flusspferdeartigen im Zirkus ist daher abzulehnen.“

Einzelner Wildschwein-Eber: „Die im Säugetiergutachten des BML geforderten 100 m² pro 5 Tiere (eine Einzelhaltung ist nicht vorgesehen; Haltung paarweise oder in Gruppen) sind deutlich unterschritten.“

4 Elefanten: „Das Ausmaß der Gehege (ca. 100 m² für jeweils 2 Elefanten) ist deutlich zu gering zu bezeichnen.“

Elefantin „Sandri“: „Die afrikanische Elefantin „Sandri“ weist einen unbefriedigenden äußeren Zustand auf.“

Elefantenbulle „Colonel Joe“: „Der asiatische Bulle „Colonel Joe weist multiple Hautschrunden im Gesichtsbereich auf, die mit Aluminiumspray behandelt werden.“

Elefanten-Kopfstand: „Diese Dressur beruht auf unphysiologischen Bewegungen und führt zu extremen Belastungen der Gelenke.“

„Im vorliegenden Fall sind zumindest erhebliche Leiden anzunehmen, die bei jeder Vorstellung und Probe hervorgerufen werden.“

Hundetruppe: „ein brauner Mittelpudel zeigt während der Überprüfung mehrfaches Erbrechen von gelblichem Magenschleim.“ „Apathisch“.

Pferde: „Die Boxengröße aller Pferde unterschreitet mit 2,70 x 2,70 m die Mindestanforderungen. (…) Dieser Mangel ist insbesondere deswegen gravierend, weil die Pferde keinerlei Möglichkeiten zum Auslauf erhalten. (…) Für sämtliche Pferde ist kein Auslauf vorhanden.“
Weitere Feststellung: Vortäuschung der Vorhaltung eines Auslaufgeheges.

Diese Feststellungen mündeten teilweise in zwei Ordnungsverfügungen mit teilweiser Anordnung der sofortigen Vollziehung und der Androhung von Zwangsgeldern in einer Gesamthöhe von 3800 Euro.

„Die Pferde, welche Zirkus Krone mitführt, werden durchweg unter Bedingungen gehalten, welche nicht den Vorgaben an eine artgerechte Pferdehaltung genügen. (…) Beanstandungen zu den Pferden sind gravierend (länger andauernd, erheblich – Straftat).“

Weitere Anmerkungen: 74 Pferden können schon rein rechnerisch nicht der mindestens 1-stündige, nach den Zirkusleitlinien 2-stündige Auslauf gewährt werden.

Die Pferdeboxen (nahezu bei Nichtauslaufgewährung) sind zu klein und bestehen in dieser mangelhaften Form seit mindestens 7 Jahren (2001 selbige Feststellungen).



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