Große Worte, die nicht zu der Annahme führen sollten, „Poppäa“ lebe annähernd artgerecht. Denn bereits 2005 stellt das Veterinäramt in Berlin fest, dass das Badebecken des Flußpferdes mit 8,2 qm zu klein und mit 85 cm zu niedrig ist. Als Mindestgröße sieht der Gesetzgeber übrigens eine Beckengröße mit 15qm bei 1,30m Tiefe vor.
Auch 2007 monierte eine Veterinärbehörde die Flusspferdhaltung und stellte u.a. auch wegen dieser Haltung einen Bußgeldbescheid mit Festsetzung eines Bußgeldes von 2500 Euro aus. Am 10. Februar 2009 wurde vor dem Amtsgericht Darmstadt (AZ: 233 Owi-1489 Js 22971/07) gegen Christel Sembach-Krone, Inhaberin des Circus Krone, verhandelt. Es kam in diesem Punkt nur deshalb nicht zur Verurteilung, weil wenige Monate vorher die Münchener Genehmigungsbehörde für "ihren" Zirkus einen Persilschein ausgestellt hat, nämlich eine weitere Ausnahmegenehmigung. Allein aufgrund dieses Täterschutzes ist es in diesem Punkt nicht zur Verurteilung gekommen.
2008 heißt es vom Veterinäramt in Hagen: „Flusspferde sind Gesellschaftstiere. Flusspferde sind für die Haltung im Zirkus nicht geeignet. (…) Die Haltung von Flusspferdeartigen im Zirkus ist daher abzulehnen.“
Diese Aussage ist nur zu befürworten. Flusspferde sind gesellige Tiere, die in allen denkbaren Zusammensetzungen und in Populationsgrößen von etwa 10 bis 100 Tieren leben. Flusspferde halten sich tagsüber vorwiegend im Wasser auf, schwimmend oder dösend. Erst nachts steigen sie an Land. Sie können sich bis weit über 10 km vom Wasser entfernen, „Popppäa“ nur wenige Schritte.
Zahlreiche Experten, unter ihnen die Österreicher Mag. H. Gsandtner, Dr. Helmut Pechlaner, Dr. Harald Schwammer kommen zu dem Schluss: (…) „Zu lange Haltung in zu kleinen und zu seichten Wasserbecken führt zu Gelenkschäden.“ (…) „Flusspferde sind daher für eine Haltung in Zirkusunternehmen absolut ungeeignet.“