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Gefahrenhundegesetz in Schleswig-Holstein möglicherweise verfassungswidrig

PETA fordert die Einführung eines „Hundeführerscheins“ für Hundehalter

Stand: 20. Dezember 2011

Kiel / Gerlingen, 20. Dezember 2011 – Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat jüngst Teile des Gefahrhundegesetzes für verfassungswidrig erklärt. Streitpunkt ist die Einstufung eines Schäferhunds als gefährlich, nachdem er einen anderen Hund gebissen hatte, ohne selbst angegriffen worden zu sein. Obwohl ihm laut tierpsychologischem Gutachten kein erhöhtes Gefahrenpotenzial zugeschrieben wird, gilt für den Hund nach dem Gefahrenhundegesetz nun ständige Leinenpflicht. Eine tier- und verfassungsrechtlich saubere Lösung ist die Einführung eines „Hundeführerscheins“, den die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. bundesweit fordert. Dieser besteht aus einem Theoriekurs, bei dem vor der Aufnahme des Hundes notwendiges Fachwissen vermittelt wird und einem anschließenden Praxisseminar in einer Hundeschule, bei dem sowohl der Halter als auch sein Hund teilnehmen. Das Konzept stellt eine funktionierende Kommunikation sicher und führt zu sozialisierten Hunden und einer artgerechteren Hundehaltung.

„Noch bevor Menschen einen Hund aufnehmen, müssen sie den sachgemäßen Umgang mit Hunden lernen und vorweisen“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Aggression darf erst gar nicht entstehen. Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für Mensch und Hund werden.“

In der Schweiz sind Hundehalter bereits seit September 2008 zu einem „Hundeführerschein“ verpflichtet. Niedersachsen wird diesen 2013 als erstes Bundesland in Deutschland einführen, in Hessen setzt sich die SPD für ein modernes Hundegesetz nach niedersächsischem Vorbild ein. In Schleswig-Holstein regelt das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden über einen Sachkundenachweis. Da schlechte Haltung oder gewaltsame Erziehung jeden Hund aggressiv machen können, ist ein allgemeiner „Hundeführerschein“ nicht nur zur Verhinderung von Beißvorfällen sinnvoll, er trägt auch dem Tierschutzgedanken Rechnung.

Die Einführung von verpflichtenden Theoriekursen wird zudem Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung beschäftigt haben, von einem Spontankauf abrücken lassen. Jedes Jahr landen rund 78.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
www.peta.de/hundefuehrerschein
www.peta.de/web/silkewechsung
www.peta.de/haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 1782827, BartekL@peta.de

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