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Gericht stoppt Verfahren gegen Tierrechtlerin

Bußgeldverfahren wegen Knöllchen rechtskräftig eingestellt

Stand: 1. Februar 2010

Gerlingen / Stuttgart, 1. Februar 2010 – Das Amtsgericht Stuttgart hat das Bußgeldverfahren gegen eine Tierrechtlerin wegen angeblicher Behinderung von Zirkusfahrzeugen auf dem Parkplatz am Killesberg eingestellt – auf Kosten der Staatskasse. Der Einstellungsbeschluss enthält auch gleichzeitig die Aufhebung der mündlichen Verhandlung am 1. Februar 2010, wie die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. heute mitteilt. „Africa Big Circus“ hatte im September 2009 zeitweise illegal auf dem öffentlichen Parkplatz P3 gastiert, der Zirkus hat bisher, soweit bekannt, keine Strafzahlungen leisten müssen.
„Wir haben wiederholt gegenüber dem Amt für öffentliche Ordnung vorgetragen, dass die Stigmatisierung der friedlichen Tierrechtler weder gerecht noch sachdienlich ist. Trotzdem hat die Stadt auf dieses Bußgeldverfahren bestanden“, erläutert der Rechtsberater von PETA Deutschland e. V., Dr. Edmund Haferbeck. Die Stadt Stuttgart sei nunmehr aufgefordert worden, die verbliebenen „Knöllchen“-Verfahren gegen weitere Tierrechtler unverzüglich einzustellen, ohne eine gerichtliche Einstellungsverfügung abzuwarten.

Interviewkontakt: Dr. Edmund Haferbeck, Tel. 07156 / 17828-28
Weitere Informationen: http://www.peta.de/web/zirkus_hardy.2229.html
Weitere Angaben erhalten Sie auch bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Aktenzeichen 4 OWi 65 Js 3126/10 AG Stuttgart
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