Was Sie über den Tierhandel mit Tieren aus deutschen Zoos wissen sollten
Immer mehr Zoos unterlassen bewusst eine Geburtenkontrolle, um immer wieder „süße“ und „niedliche“ Tierbabys präsentieren zu können, die wiederum Besucher anlocken und die leeren Zookassen füllen. Folge dieser unterlassenen Geburtenkontrolle ist, dass oft alte, zuchtunfähige und viele „überschüssige“ Tiere (meist männliche Individuen) letztendlich bei Tierhändlern landen und oft spurlos verschwinden. Abschiebung pur.
Stand: Dezember 2009
Zoos betreiben eine Tierzucht mit hohem personellem und vor allem finanziellem Aufwand. Dieser riesige Zooaufwand wird mit Millionen von Steuergeldern unterstützt. Der Tierhandel macht letztendlich satte Gewinne auf Kosten des Steuerzahlers. Würde sich dieser Handel nicht lohnen, gäbe es ihn nicht.
Oft landen diese so genannten „Überschusstiere“ auch in Exotenfleisch-Restaurants, in Zirkusunternehmen, im Zootierhandel oder bei Privatpersonen, bei denen oft katastrophale Haltungsbedingungen herrschen. Auch diese Institutionen profitieren also letztendlich von der steuerlich geförderten Zucht von Tieren im Zoo.
Jedes Tierindividuum geht aber auch der angeblichen „Arterhaltungszucht“ verloren, einer der Rechtfertigungsgründe für die Inhaftierung der Tiere in Zoos. Denn eine „Erhaltungszucht“ benötigt so viele Tierindividuen wie möglich, um Inzucht zu vermeiden und um eine große genetische Vielfalt, ein wichtiger Faktor einer Arterhaltung, aufrecht zu halten.
Auch das Tierindividuum im Zoo wird also letztendlich nur als Ware behandelt. Von dieser Ware Tier schlagen dann Zoos, Tierhandel, Zirkusunternehmen, Zoohandlungen, Privatpersonen oder Restaurants große finanzielle Gewinne heraus.
Sie als Zoobesucher müssen also wissen, dass ihr Zoobesuch dazu führt, dass unkontrolliert und in großen Mengen „süße“ kleine Tierbabys gezüchtet werden und ein Großteil dann auch unweigerlich im Tierhandel landet.
Indirekt finanzieren Sie als Steuerzahler diesen verwerflichen Tierhandel mit: Einmal durch die öffentliche Förderung der Zoos (meist durch die Kommunen, von denen der Großteil ohnehin überschuldet ist), dann durch den verminderten Steuersatz von 7% zum Vorteil der Zoos und letztendlich über teilweise umsatzsteuerfreie Handelsumsätze des dubiosen Tierhandels.