Im sogenannten „Säugetiergutachten“, an das sich jeder Zoo und jeder Zirkus im Winterlager zu halten hat, kann man nachlesen, dass für diese drei Roten Riesenkängurus ein Gehege von mindestens 300 qm und ein Stall von 20 qm vorhanden sein müsste. Beides ist nicht der Fall, wobei die Größe des Stalls mit etwa 16 qm nur geschätzt werden kann. Dass die Tiere ein nichtmal ansatzweise artgerechtes Leben führen, liegt auf der Hand. Im zum Zeitpunkt der Besichtigung vereisten „Freilauf“ rutschten die Kängurus imnmer wieder aus oder rannten gegen den Zaun.
Die Frau hat die männlichen Kängurus bei „ihrem Tierhändler“ gekauft. Eines ist sogar aus dem Zoo Hellabrunn, worauf die Dame besonders stolz zu sein scheint. Im Alter von sechs Monaten kam er zu ihr, jetzt ist er etwa 10 Jahre. Ob der Münchener Zoo weiß, was aus diesem Tier geworden ist, ist uns nicht bekannt. Es ist jedoch ein Skandal, dass Tiere aus Zoos immer wieder getötet oder an dubiose Händler abgegeben werden, wenn man für sie keinen Platz mehr hat. Am aktuellen Beispiel sieht man, was dann einem ehemaligen Publikumsmagneten widerfahren kann. Das tatsächliche Elend der Tiere lässt sich wohl eher in Bildern ausdrücken. Und diese sind in Form von Bewegtbild in der ARD-Reportage „Tierquälern auf der Spur“ ausgestrahlt worden.
Während Kraml wiederholt – bislang erfolglos - versucht, per Klage PETA-Veröffentlichungen über sie aus dem Internet löschen zu lassen, hat die Staatsanwaltschaft München I aufgrund einer Strafanzeige von PETA ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, Az.: 230 Js 214856/09. Während auch eine Beleidigungsanzeige von Kraml gegen eine PETA-Mitarbeiterin von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingestellt wurde (Az. 133 Js 109350/09), hat die zuständige Verwaltungsbehörde, das Kreisverwaltungsreferat München unter dem Aktenzeichen TA 011/06 gegen Kraml Auflagen verfügt, zu denen mehrere Verwaltungsgerichtsverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht laufen (Az. 18 K 09.426/09, 09.427/09, 09.455/09 und 09.667/09).