Erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand: Dezember 2011
ALLES ÜBER CIRCUS KRONE: www.peta.de/circuskrone
Dezember 2011:
Circus Krone scheitert zum dritten Mal mit dem Ansinnen, die mit teils versteckter Kamera gedrehten Aufnahmen über die Tierhaltung in diesem Zirkus untersagen zu lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat im Frühjahr die Veröffentlichung der Undercover-Filmaufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. über die tierquälerischen Praktiken bei der Tierhaltung im Circus Krone für zulässig erklärt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Circus Krone jetzt zurückgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle: Az. I ZR 219/11 BGH - 7 U 94/09 OLG Hamburg
Dezember 2011:
Circus Krone wird auf Wunsch des WWF Deutschland zukünftig keine WWF-Freianzeigen mehr auf der Rückseite der Circus Krone-Eintrittskarten oder in anderen Publikationen verwenden. PETA Deutschland e.V. hatte dem WWF zuvor aktuelle Informationen über die leidvolle Situation von Wildtieren speziell bei Circus Krone zukommen lassen.
Quelle: Bestätigung des WWF Deutschland e.V. liegt PETA vor.
August 2011:
Weil Mitarbeiter des Circus Krone für den Zeltaufbau einen Erdnagel in den Boden schlugen, gingen rund um den Landesturnierplatz in Bad Segeberg die Lichter aus. Etwa 450 Haushalte waren vom Stromausfall betroffen, darunter auch der Supermarkt Famila und die Segeberger Kliniken.
Quelle: http://www.ln-online.de/lokales/segeberg/3206483/zirkusaufbauer-schlagen-nagel-ins-stromkabel-450-haushalte-gestern-morgen-ohne-strom
März 2011:
Circus Kronescheitert vor dem Oberlandesgericht Hamburg in der Berufungsinstanz mit dem Ansinnen, die Veröffentlichung von teils mit versteckter Kamera gedrehten Videoaufnahmen der Tierhaltung des Zirkus verbieten zu lassen. Undercover-Aufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA von 2008 belegen, dass ein Großteil der Tiere sowohl im Münchner Winterquartier als auch während der vergangenen Zirkustourneen unterhalb der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen gehalten wurde.
Quelle: Az. 7U94/09
Oktober 2010:
In einem aktuellen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I wird die Tierhaltung des Zirkus Krone über die letzten Jahre wie folgt zusammengefasst mit der Begründung, warum die eindeutigen Straftaten vor allem in der Elefantenhaltung nicht angeklagt worden sind:
„(…) In dem auf die Anzeige der Beschuldigten (PeTA, Anm. d. Verf.) eingeleiteten Ermittlungsverfahren unter dem Az. 230 Js 227488/09 wurde festgestellt, dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen, die seitens des Gutachters als erhebliche Leiden im Sinne von § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden. Insbesondere wurden bei den Elefanten Verhaltensstörungen in Form von Bewegungsstereotypien beobachtet. Eine Verfahrenseinstellung im Verfahren 230 Js 227588/09 gemäß § 170 Abs. 2 StPO gegen die Verantwortlichen des Circus Krone erfolgte nur deshalb, weil ein Vorsatz nicht nachweisbar war.“ (Verfügung der StA München I v. 11.10.2010).
Weil Krone also kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte, entgegen der gesamten manipulativen Werbung und Darstellung als „tollster“ Zirkus, gibt es keine Anklage, die Tierquälereien sind hingegen eindeutig nachgewiesen worden.
Oktober 2010:
Polizei-Razzia bei Circus Krone
Die Polizei in Köln kontrolliert alle 300 Fahrzeuge des Zirkus. Bis abends musste 40 Wagen zum Kölner TÜV und nachrüsten.
http://www.bild.de/BILD/regional/koeln/aktuell/2010/10/06/polizei-razzia/bei-circus-krone-alle-fahrzeuge-kontrolliert.html
September 2010:
Ein Zirkusanhänger verliert einen Reifen, welcher mit voller Wucht auf die Frontscheibe eines PKW trifft.
Die Fahrerin des PKW bleibt wie durch ein Wunder unverletzt. Die Polizei stellt fest, dass keiner der beiden Anhänger verkehrssicher ist und keine oder kaum noch Bremswirkung hatten. Das unsichere Zirkusgespann hätte zudem nur eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 25 fahren dürfen, und somit die Schnellstraße nicht nutzen dürfen. Die Polizei zieht die Anhänger aus dem Verkehr und erstattet Anzeige wegen der Verkehrsverstöße und des Unfalls.
Neue Westfälische Zeitung vom 16. September 2010
April 2010:
Das Ermittlungsverfahren gegen Circus Krone (AZ 230 Js 227488/09) wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, das Verfahren wegen versuchten Prozeßbetrugs an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Das Verfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eingestellt, Az.: 2 Zs 261/10 – 3400 Js 473/09, eine Beschwerde an den Justizsenator ist in Vorbereitung.
[…] „Zwar wurden bei den amtlichen Kontrollen des Stammquartiers des Zirkus Krone sowie an einigen Gastspielorten zum Teil deutliche Haltungsmängel und auch Verhaltensstörungen bei den Tieren festgestellt. […]
Auszüge der Gutachterschreiben im Zuge des Ermittlungsverfahrens
April 2010:
Beinahe-Katastrophe durch das Nashorn Tsavo
Während einer Nachmittagsvorstellung zertrampelt das Nashorn des Circus Krone die Umrandung der Manege und rennt in den Zuschauereingang nur wenige Zentimeter an den ersten Reihen vorbei. Zuschauer schildern die Situation als bedrohlich, sprechen von Panik, Leute sind aufgesprungen, Mütter haben ihre Kinder mitgerissen.
(Online-Artikel Merkur)
September 2009:
PETA erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München 1 gegen den Circus Krone wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen versuchten Prozeßbetruges gem. § 263 StGB
August 2009:
PETA fordert die Entnennung der Zirkus Krone Straße
Nachdem PETA davon erfahren hat, dass die Stadt München mit dem Straßennamen „Zirkus Krone Straße“ speziell den Gründer des Zirkus, Carl Krone, ehrt, fordert sie die Entnennung des Straßennamens. Carl Krone handelte mit sogenannten exotischen Menschen und stellte diese im Zirkus zur Schau.
(Brief an die Stadt München einsehen)

Udo Lindenberg kämpft für Tiere im Zirkus Krone. Bild: Sven Sindt
Oktober 2009:
Udo Lindenberg schreibt an die Zirkusdirektorin und kämpft für die Elefanten
Rockgigant Udo Lindenberg schreibt nach Durchsicht eines behördlichen Gutachtens über den Zustand der acht Elefanten des Circus Krone an Christel Sembach-Krone und fordert: „Schicken Sie die Elefanten endlich in Rente“.
(Brief von Udo Lindenberg an Christel Sembach-Krone einsehen)
März 2009:
Auflagen für die Gastspiele 2009 müssen erlassen werden[/b]
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München erlässt einen rechtskräftigen Bescheid mit nahezu 100 Auflagen gegenüber der Circus Krone GmbH, Az.TA053/09, weil der Zirkus selbst nicht in der Lage ist, tierschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Auflagenbescheid des KVR liegt uns vor.
Februar 2009:
Die Zirkusdirektorin wird wegen Tierquälerei verurteilt
Christel Sembach-Krone wird vom Amtsgericht Darmstadt wegen Tierquälerei bezüglich der Elefanten- und Pferdehaltung verurteilt (AZ: 233 Owi-1489 Js 22971/07)
Verhandelt wird, weil das Veterinäramt Darmstadt bereits im November 2006 einen Bußgeldbescheid wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Höhe von 2500 Euro ausstellte, gegen den der Zirkus jedoch Einspruch einlegte. Das Gericht hat nun Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in zwei Fällen bestätigt und den Zirkus zu zweimal je 500 Euro Strafe verurteilt.
(Hier ansehen, was konkret moniert wurde)
September/Oktober 2008:
Behörde in NRW erstellt Gutachten über die Tierhaltung
Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veranlasst ein Gutachten und eine tierärztliche Untersuchung über alle Tiere. Daraus geht hervor, dass systemimmanente Tierquälereien und unzureichende Tierhaltungen bei Circus Krone an der Tagesordnung sind.
Gesamtes Gutachten liegt uns vor.
(Zusammenfassung des Gutachtens durch PETA hier einsehen)
Dezember 2008:
Report Mainz berichtet über PETAs Recherche über den Circus Krone
(Fernsehbeitrag einsehen)
September 2005:
Behörde in Berlin beanstandet Tierhaltung
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin beanstandet nach einer Kontrolle die Haltung des Flusspferdes, der Aras, der Affen und des Stachelschweines.
Gesamtes Schreiben liegt uns vor.
(Zusammenfassung des Schreibens vom Bezirksamt hier einsehen)
Juli 2008:
Stadt Hagen leitet ein Bußgeldverfahren gegen den Zirkus ein und trifft Feststellungen zur Tierhaltung
Die Stadt Hagen leitet ein Bußgeldverfahren gegen den Zirkus ein, da im Rahmen des Gastspiels die asiatische Elefantenkuh einen Kopfstand vorführt. Diese Bewegung beruht laut der Stadt Hagen auf unphysiologischen Bewegungen und führt zu extremen Belastungen der Gelenke des Tieres. Es besteht der begründete Verdacht, dass gegen die Bestimmungen des § 2 des Tierschutzgesetzes gehandelt wird.
Behördlichen Schreiben liegen uns vor.
(Zusammenfassung der behördlichen Feststellungen hier einsehen)
Juni 2008:
Vermerk des Veterinäramtes Bad Kreuznach zur Pferdehaltung
Das Veterinäramt stellt fest, dass die Pferde unter Bedingungen gehalten werden, die nicht den Vorgaben an eine artgerechte Pferdehaltung genügen.
Gesamtes Schreiben liegt uns vor.
Zusammenfassung des behördlichen Vermerks:
„Die Pferde, welche Zirkus Krone mitführt, werden durchweg unter Bedingungen gehalten, welche nicht den Vorgaben an eine artgerechte Pferdehaltung genügen. (…) Beanstandungen zu den Pferden sind gravierend (länger andauernd, erheblich – Straftat).“
Weitere Anmerkungen: 74 Pferden können schon rein rechnerisch nicht der mindestens 1-stündige, nach den Zirkusleitlinien 2-stündige Auslauf gewährt werden. Die Pferdeboxen (nahezu bei Nichtauslaufgewährung) sind zu klein und bestehen in dieser mangelhaften Form seit mindestens 7 Jahren (2001 selbige Feststellungen).
Februar 1993:
Circus Krone und die Menschenrechte
Krone beschäftigt viele ausländische MitbürgerInnen, vor allem Bulgaren, Marokkaner und auch Mexikaner. Krone kommt mit den Behörden in Konflikt, weil Krone die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen vernebelt. „Künstlern und Artisten“ aus Nicht-EU-Ländern konnte nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden. Doch als Künstler und Artisten waren diese bei Krone eben nicht beschäftigt, sondern als Stallarbeiter, Zeltaufbauer, Reklamearbeiter, Platzanweiser und Reinigungspersonal.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schrieb Krone dann auch – rechtskräftig – nach Aufdeckung der unzutreffenden Arbeitsbezeichnungen ins Stammbuch:
„Der gesetzgeberischen Intention würde es zuwiderlaufen, wenn derartige unqualifizierte Arbeitskräfte aus Billiglohnländern – noch dazu in größerer Zahl – einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet erhalten könnten.“
(Rechtskräftiger Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes v. 11.02.1993, Az. 10 Cs 93.216 – M 7 S 92.4147)