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Mannheim will kommunales Verbot von Wildtieren in Zirkussen nicht umsetzen

PETA fordert Stadtverwaltung zu Mitgefühl mit leidenden Tieren auf


Stand: 5. August 2010

Mannheim / Gerlingen, 5. August 2010 – Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. (Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren) bedauert, dass in Mannheim ein kommunales Verbot von Wildtieren in Zirkussen nicht umgesetzt wurde. Dennoch lobt PETA die Stadt Mannheim: Denn diese hat das Bundesministerium aufgefordert, tierschutzrechtliche Aspekte stärker zu berücksichtigen und insbesondere die Haltung von Großkatzen, Großbären, Robben, Elefanten, Flusspferden und Giraffen im Zirkus zu untersagen. Angesichts des immensen Leides von Wildtieren im Zirkus fordert PETA von den Behörden auf bundes- und kommunaler Ebene seit langem, endlich zu handeln. Die Öffentlichkeit bittet PETA, jedem Zirkus mit Wildtieren die Rote Karte zu zeigen.

„Sehr viele Städte wollen keine Wildtiere auf ihren Festplätzen mehr haben. Das ist gut und entspricht dem Zeitgeist. Diese Botschaft muss im Bundesministerium ankommen und deshalb ist es wichtig, dass Mannheim sich offen artikuliert“, so Carola Schmitt, Sprecherin der PETA-Kampagne „Wildtiere raus aus dem Zirkus“. Die Entscheidung der Mannheimer Verwaltung, dass ein generelles Gastspielverbot für Zirkusunternehmen mit genannten Wildtierarten aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar sei, ist nach Ansicht von PETA nicht haltbar. Immer wieder werde bei solchen Abstimmungen von den Kommunen das Beispiel Chemnitz angeführt, wo das Verbot bestimmter Wildtierarten 2007 von der Stadt beschlossen und von einem Zirkus gerichtlich angegangen wurde. Das Verwaltungsgericht hatte 2008 die Stadt Chemnitz dazu verpflichtet, den Zirkus trotz der Haltung bestimmter Wildtiere in das Auswahlverfahren für Zirkusgastspiele aufzunehmen – mehr nicht. Entgegen dem Willen der Stadtvertreter von Chemnitz strich dann die Landesdirektion das Wildtierverbot aus dem Platzpachtvertrag der Stadt Chemnitz – nicht aus rechtlichen, sondern eher aus ideologischen Gründen, denn juristisch sind solche Klauseln, wie sie z.B. auch die Stadt Heidelberg seit Jahren unbeanstandet anwendet, zulässig. Ein Kurzgutachten zum Fall Chemnitz von 2008 kommt zum Schluss, dass die Begründung des Verwaltungsgerichtes einer rechtlichen Überprüfung letztlich nicht standhält, zumal es sich auch nur um einen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gehandelt hätte. So können zum Beispiel Kommunen bei Abschluss eines Pachtvertrages die Bedingungen für den Vertrag selbst formulieren.

Die Bundestierärztekammer spricht sich ebenso für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus wie die Mehrheit der Bevölkerung in der BRD. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung finden zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. 2003 hat der Bundesrat in einem Entschließungsantrag ein grundsätzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus gefordert. Die Bundesregierung hat die Entschließung bis heute nicht umgesetzt – im Gegensatz zu 13 europäischen Ländern, die bereits entweder Verbote oder starke Einschränkungen bezüglich der im Zirkus genehmigten Tierarten erlassen haben. Immer mehr Prominente sprechen sich für ein Verbot aus, darunter auch Rocklegende Udo Lindenberg, Comedian Hella von Sinnen und Schauspielerin Tina Ruland.

Interviewkontakt: Carola Schmitt, Tel. 07156 / 17828-24, CarolaS@peta.de
Weitere Informationen: www.zirkus.peta.de
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