Niedersachsen diskutiert Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen
PETA begrüßt den Vorstoß von Landwirtschaftsminister Lindemann
Stand: 9. Dezember 2011
Hannover / Gerlingen, 9. Dezember 2011 – Tierheime in Deutschland sind sowohl finanziell als auch in ihren Kapazitäten überlastet. Nun bringt der niedersächsische Landwirtschaftsminister Gert Lindemann eine landesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ins Gespräch. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. begrüßt diesen Vorstoß und weist darauf hin, dass Tierheime nur unter Berücksichtigung einer Kastrationspflicht langfristig entlastet werden können.
„Wir begrüßen den Vorstoß von Landwirtschaftsminister Lindemann und hoffen, dass sich Niedersachsen zu diesem Schritt entschließen wird“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Ein allgemeines Kastrationsgebot für alle Freigänger-Katzen ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die Population heimatloser Katzen und ihr Leiden nachhaltig einzudämmen.“
Heimatlose Katzen sind meist die Nachkommen nicht kastrierter Tiere aus Privathaushalten. Ohne Schutz und Versorgung leiden die Tiere an Hunger, Kälte und Krankheiten. Bedenkt man, dass eine nicht kastrierte Katze im Jahr zweimal Babys bekommen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, wird schnell klar, wie verheerend das Problem ist.
Eine Kastration für Freigänger-Katzen wird auch von der Bundestierärztekammer empfohlen. Paderborn entschied sich bereits 2008 für ein Kastrationsgebot. Inzwischen sind zahlreiche Städte nachgezogen (siehe angehängte Liste). Die Einführung einer Kastrationspflicht kann Städte und Kommunen finanziell entlasten, denn die Behörden sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dazu verpflichtet, „Fundtiere“ tierschutzgerecht unterzubringen und für deren Betreuung entsprechend der Kostentragungspflicht finanziell aufzukommen.
PETA fordert die Bundesregierung dazu auf, bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes der aktuellen Entschließung des Bunderates zu folgen und eine gesetzliche Regelung zur Betreuung und Unterbringung von „Fundtieren“ festzulegen. Damit würden die kreislichen und kommunalen Behörden bundesweit in die Pflicht genommen werden.
Niedersachen zeigt sich hinsichtlich des Schutzes unserer tierischen Mitbewohner immer wieder besonders fortschrittlich. So hat das Land auch beim Hundeführerschein die Vorreiterrolle übernommen, der im Frühjahr 2011 beschlossen wurde.
Weitere Informationen:
http://www.peta.de/katzenkastrationhttp://www.peta.de/haustierehttp://www.peta.de/web/kastrierenInterviewkontakt:
Charlotte Köhler, 07156 17828-33, CharlotteK@peta.de
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