PETA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Circus Krone
Zirkus hat Medien angeschrieben und Diffamierungen über PETA verbreitet
Stand: 6. September 2011
Gerlingen, 6. September 2011 – Das Landgericht Hamburg untersagt in einem aktuellen Gerichtsbeschluss (Az. 324 O 355/11) dem Circus Krone, weiterhin unwahre Anschuldigungen über PETA Deutschland e.V. zu verbreiten. Circus Krone hatte in einem Standardschreiben Presse- und Verlagsredaktionen angeschrieben und u.a. fälschlicherweise behauptet, dass PETA auch Straftatbestände nicht scheue, um ihre Ziele durchzusetzen. Dieses Schreiben diente auch dazu, die behördlich dokumentierten Missstände in der Tierhaltung bei Circus Krone zu relativieren, um eine wohlwollende Berichterstattung zu erlangen. Einige Medien druckten diese ungerechtfertigten Anschuldigungen kritiklos ab. Die von PETA Deutschland e.V. in Presseaussendungen und unter www.peta.de/circuskrone zusammengetragenen und publizierten Fakten über die Missstände bei Circus Krone sind allesamt durch behördliche Dokumente und andere Nachweise eindeutig belegbar. PETA fordert Städte und Gemeinden auf, dem Circus Krone aus Tierschutzgründen keine Gastspielgenehmigungen mehr zu erteilen.
„Circus Krone versucht vergeblich, sich vom Stigma der Tierquälerei reinzuwaschen. Aber die zahlreichen Missstände in der Tierhaltung wurden durch Behörden aufgezeichnet. Die Dokumente liegen PETA vor. Trotz zahlreicher von den Behörden verfügter Auflagen für den Zirkus, die Tierhaltung zu verbessern, stuft PETA die aktuellen Haltungsbedingungen noch immer als Tierquälerei ein. Angekettete, stark verhaltensgestörte Elefanten, Großkatzen in winzigen Käfigen sowie Peitschen oder Elefantenhaken sind das schändliche Wahrzeichen von Circus Krone“, sagt Peter Höffken, Wildtier-Experte bei PETA.
Hinter den glitzernden Zirkuskulissen ist das Leid der Tiere grenzenlos und bei Circus Krone, der laut einem Gerichtsurteil von 2010 auch als „notorischer Tierqualzirkus“ bezeichnet werden darf, sogar behördlich dokumentiert. Nach einer Strafanzeige von PETA und einer Gegenanzeige von Circus Krone hat die Staatsanwaltschaft München I im Oktober 2010 festgestellt, „[…] dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen, die gutachterlicherseits als erhebliche Leiden im Sinne von § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden“. Undercover-Aufnahmen der Tierrechtsorganisation PETA von 2008 belegten, dass ein Großteil der Tiere sowohl im Münchner Winterquartier als auch während der vergangenen Zirkustourneen unterhalb der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen gehalten wurde. Erst nach massivem Druck der zuständigen Münchner Behörde verbesserte der Zirkus die Haltungsbedingungen und muss sich nun an gut 100 Auflagen halten. Der Zirkus steht zudem unter strenger Beobachtung der städtischen Amtstierärzte.
Weitere Urteile: Im Februar 2009 wurde Frau Sembach-Krone wegen Tierquälerei vom Amtsgericht Darmstadt rechtskräftig verurteilt – Grund war die nicht art- und tiergerechte Elefanten- und Pferdehaltung. Im April 2009 bezeichnete ein Richter des Amtsgerichts Hagen einen Dressurakt, bei dem eine Elefantenkuh auf dem Kopf stand, als „völlig abartig“. Doch das Leiden geht weiter, da es systembedingt ist. Ständig auf Reisen, ein Leben auf Transportern und unter einem Plastikzelt. Diese Entbehrungen führen bei den Tieren zwangsläufig zu Verhaltensauffälligkeiten, Krankheit und frühzeitigem Tod.
Weitere Informationen:
http://www.peta.de/CircusKroneInterviewkontakt: Peter Höffken, Tel. 07156 / 17828-18, PeterH@peta.de
Druckfähige Fotos von Tieren im Circus Krone:
http://www.fotos.peta.de/categories.php?cat_id=22 Prominente engagieren sich für ein Wildtierverbot im Zirkus:
http://www.peta.de/web/home.cfm?p=54