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PETA noch nie wegen Straftaten verurteilt

Tierrechtsorganisation kritisiert laienhafte Aussage von Circus-Krone-Anwalt

Stand: 20. Januar 2012

Gerlingen, 20. Januar 2012 – Nach der Behauptung des Zirkus-Krone-Anwalts Scheuerl, PETA Deutschland e.V. schrecke auch nicht vor Straftaten zurück, kritisiert die Tierrechtsorganisation jene Aussage aufs Schärfste. Nicht nur, dass PETA niemals in eine Straftat involviert war. Der Anwalt des Zirkusses verfälschte vermutlich vorsätzlich in laienhafter Form die Aussage des Gerichtes, das in seiner Entscheidung die Begrifflichkeit „Strafbestände“ verwendete.

Das Urteil bestätigt: „In der streitgegenständlichen Passage wird nicht die Behauptung aufgestellt, dass Aktivisten des Antragstellers wegen der Begehung von Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden oder aus rechtlicher Sicht subsumierbar Straftaten verübt haben.“ PETA legt ausdrücklich Wert auf diese gerichtlich festgestellte Tatsache, die immer wieder mit verklausulierten Äußerungen von Tierausbeutungsbranchen erschüttert werden soll: PETA ist noch nie wegen Straftaten verurteilt worden. Die Tierrechtsorganisation hält sich strikt an Recht und Gesetz und nutzt dieses ausschließlich zum Vorteil der Tiere.
Das Urteil räumt dem Circus Krone aufgrund seiner ersichtlich „laienhaften“ Formulierung das „Recht zum Gegenschlag“ ein. Nachdem PETA unter anderem mit Undercover-Aufnahmen die tierquälerischen Haltungsbedingungen im Circus Krone enthüllt hatte und dies letztlich in einem Parallelverfahren vom Bundesgerichtshof voll und ganz zu Gunsten von PETA bestätigt worden ist (Az: I ZR 219/11), gewährt das Gericht Circus Krone die Möglichkeit, verbal zurückschlagen.

PETA sieht dieses eingeräumte Recht auf Gegenschlag sportlich: Schließlich hat der notorische „Tierqualzirkus“ Krone, als der er – gerichtlich rechtskräftig bestätigt – bezeichnet werden darf, seinen „guten Ruf“ längst verloren. Nicht nur die rechtskräftige Verurteilung der Zirkuschefin Sembach-Krone wegen Tierquälerei durch das Amtsgericht Darmstadt im Jahr 2009 ist hier zu erwähnen. Auch haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I, die auf eine Strafanzeige von PETA im Jahr 2010 folgten, ausdrücklich ergeben, dass der Zirkus mit seiner Tierhaltung jahrelang gegen das Tierschutzgesetz verstieß. Nur weil der Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Anklageerhebung.
PETA wird weiterhin verdeckt ermitteln und gegen Tierquäler vorgehen. „Wir hoffen, dass jeder engagierter Bürger Mut und Engagement zeigt, wenn es darum geht, gravierende Missstände aufzudecken und ihnen einen Riegel vorzuschieben“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland. „Kein engagierter Bürger sollte sich davor scheuen, auf grausame Qualen, anhaltende Schmerzen, drohenden Hungertod, Verwahrlosung bei Mensch oder Tier aufmerksam zu machen. Auch wenn die zur Täterseite gehörenden Zirkusleute, Massentierhalter und andere auf frischer Tat ertappte Tierquäler dies gerne als Straftat bezeichnet würden.“

Das Urteil kann als PDF-Datei angefordert werden.

Weitere Informationen:
http://www.peta.de/circuskrone
http://www.peta.de/kronechronik

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, BartekL@peta.de
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