PETA wirft Berliner Staatsanwaltschaft Rechtsverweigerung vor
Rechtsbrüche der Berliner Zoos werden von der Justiz nicht verfolgt
Stand: 11. Februar 2010
Berlin / Gerlingen, 11. Februar 2010 – In den Berliner Zoos wurden 2009 zahlreiche offensichtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgedeckt: Elefantenbaby Panya wurde vom Tierpfleger geprügelt, drei ausgewachsene Elefanten wurden an einen russischen Zoo abgeschoben, ohne dass dort ein Gehege für sie fertiggestellt war und zahlreiche Tiere wurden an einen dubiosen Tierhändler verkauft. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin hat bis heute aus unerklärlichen Gründen die Strafanzeigen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. abgelehnt. Beweise würden ignoriert und Verfahren eingestellt, ohne zwingend notwendige Ermittlungen gemäß der Strafprozessordnung aufzunehmen. PETA wirft der Berliner Behörde deswegen Rechtsverweigerung vor und äußert herbe Justizkritik.
„Die Berliner Strafverfolgungsbehörde handelt unserer Meinung nach willkürlich und sachfremd“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA. Gerade die Abgabe der drei Elefanten Horas, Cinta und Yoma aus dem Tierpark Berlin an den russischen Zoo Rostov sei ein schwerer Verstoß gegen geltende Gesetze. PETA liegen Fotos vor, die zeigen, dass die Haltungseinrichtung in Rostov bei Abgabe der Tiere nicht fertiggestellt war (www.fotos.peta.de). „Dies muss strafrechtlich verfolgt werden!“, so Dr. Haferbeck empört. „Die Berliner Zoos scheinen ja inzwischen schon der Meinung zu sein, sie könnten sich alles erlauben, da die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Praktiken stützt.“
Interviewkontakt: Dr. Edmund Haferbeck, Tel. 07156 / 17828-28, Mobil 0171 / 4317387
Weitere Informationen:
www.peta.de/zoo und
www.peta.de/elefantenrostov Weitere Informationen erhalten Sie bei der StA Berlin unter Angabe des Aktenzeichens: 95 Js 3135/09 StA Berlin