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„Sind sie käuflich?“ Merkel und Seehofer werden „kriminelle Geschäfte“ vorgeworfen

Stand: 11. Mai 2006

Kontakt: Dr. Edmund Haferbeck, Tel. +49 (0)7156-17828-28

Gerlingen --
Die Tierrechtsorganisation PETA-Deutschland e.V. (People for the Ethical Treatment of Animals) überflutet seit heute, 1 Tag nach der Kabinettsabstimmung zur Legehennen-Haltung, die Republik mit einem Flugblatt, welches Bundeskanzlerin Merkel und Landwirtschaftsminister Seehofer „kriminelle Geschäfte“ vorwirft. Mit der rhetorischen Frage „Sind sie käuflich?“ wird die Konsequenz aus diesem Rechtsbruch gezogen, die Bauern-Präsident Sonnleitner, der sich hier nicht für die bäuerliche Landwirtschaft, sondern für die gewerbliche Agrarindustrie verwendet, in aller Offenheit so umschreibt: Seehofer habe bislang alles wesentliche umgesetzt, was sein Verband wollte, er wäre daher der geeignete Mann in Berlin. Die Agrar-Lobby hat es geschafft, die Bundesregierung über ihren „Mann in Berlin“, Minister Seehofer, zu einem klaren Rechtsbruch zu bringen. Die tierquälerische konventionelle Käfighaltung darf jetzt noch bis Ende 2008 beibehalten werden, die nur unwesentlich veränderten „ausgestalteten“ Käfige sogar bis 2020!

„Es bleibt also bei der nach § 17 TierSchG strafbaren Legehennen-Haltung in Käfigen (nach Prof. Grzimek: KZ-Haltung)“, so Dr. Edmund Haferbeck, promovierter Agrarexperte von PETA. . „Die Bevölkerung ist bisher immer davon ausgegangen, dass bei allen Meinungsunterschieden Recht und Gesetz gelten und auch eingehalten werden, dies scheint nun nicht mehr der Fall zu sein“, so der Rechts- und Agrarexperte Dr. Haferbeck weiter.

Denn: Jeder Experte wird bestätigen, dass gerade auch mit den ausgestalteten Käfigen („Kleinvolièren“) die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Maxime, die Grundbedürfnisse der Hühner (Scharren, Picken, geschützte Eiablage, ungestörtes Ruhen, Staubbaden, Aufbaumen und Flügelschlagen) nicht unterdrücken zu dürfen, nicht erreicht wird. Statt 750 cm² nunmehr 800 cm².
Art. 20a des Grundgesetzes, in dem als Staatsschutzziel der Tierschutz im Jahre 2002 mit den Stimmen der jetzigen Koalitionäre von CDU/CSU und SPD verankert worden ist, verbietet ein Zurückfallen von Tierschutzstandards hinter den Stand 2002. Zu erinnern ist an den Umstand, dass bereits bis 1987 die jetzt durch Merkel/Seehofer wieder möglich gemachte Käfighaltung unstreitig einen Straftatbestand nach § 17 TierSchG darstellte und durch den damaligen CSU-Landwirtschaftsminister Kiechle mit der durch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärte Legehennenhaltungsverordnung 1987 formalrechtlich legalisiert worden war.

Das Flugblatt kann unter www.PETA.de abgerufen werden.