Spenden an eine Körperschaft, welche von der Körperschaftsteuer freigestellt ist (gemeinnütziger Verein), können Sie bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich in bestimmten Grenzen geltend machen.
PETA Deutschland e. V. ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten zugegangen Freistellungsbescheid des Finanzamts Leonberg - Körperschaften -, Steuer-Nummer: 70054/39280 vom 15.11.2011 für das Jahr 2010 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer befreit.
Anfang des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bei Spenden bis 200,-- € akzeptieren die Finanzämter zur Ermittlung Ihrer Einkommensteuer bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich allerdings auch einen Kontoauszug Ihrer Bank.
Eine Fördermitgliedschaft bzw. eine regelmäßige Spende durch Lastchrifteinzug ist natürlich jederzeit kündbar.