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Für die Tiere spenden und dabei Steuern sparen.

Spenden an eine Körperschaft, welche von der Körperschaftsteuer freigestellt ist (gemeinnütziger Verein), können Sie bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer in bestimmten Grenzen geltend machen.


PETA Deutschland e. V. ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten zugegangen Freistellungsbescheid des Finanzamts Leonberg - Körperschaften -, Steuernummer 70054/39280 vom 31.01.2007 für die Jahre 2004 - 2006 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit.

Bei gespendeten Beträgen über EUR €200,00 pro Kalenderjahr erhalten Sie eine gesonderte Spendenbescheinigung Anfang des Folgejahres zur Vorlage beim Finanzamt.

Bei einer Spende bis zu €200,00 gilt der Einzahlungsbeleg zusammen mit dem Kontoauszug als Bestätigung über Geldzuwendungen zur Vorlage beim Finanzamt.

Eine Fördermitgliedschaft bzw. eine regelmäßige Spende durch Lastchrifteinzug ist natürlich jederzeit kündbar.

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