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Für die Tiere spenden und dabei Steuern sparen.

Spenden an eine Körperschaft, welche von der Körperschaftsteuer freigestellt ist (gemeinnütziger Verein), können Sie bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich in bestimmten Grenzen geltend machen.


PETA Deutschland e. V. ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten zugegangen Freistellungsbescheid des Finanzamts Leonberg - Körperschaften -, Steuer-Nummer: 70054/39280 vom 15.11.2011 für das Jahr 2010 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer befreit.

Anfang des Folgejahres erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bei Spenden bis 200,-- € akzeptieren die Finanzämter zur Ermittlung Ihrer Einkommensteuer bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich allerdings auch einen Kontoauszug Ihrer Bank.

Eine Fördermitgliedschaft bzw. eine regelmäßige Spende durch Lastchrifteinzug ist natürlich jederzeit kündbar.

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Spendenkonto
PETA Deutschland e.V.
Spendenkonto: 7800078000
GLS-Gemeinschaftsbank Bochum eG
BLZ: 430 609 67
IBAN:
DE71430609677800078000
BIC: GENODEM1GLS
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Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen (256 bit-SSL) und wir geben Ihre Daten ohne Ihr Einverständnis selbstverständlich nicht an Dritte weiter.
Über uns
PETA Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist und sich aus Spenden finanziert. Über 86 Prozent des jährlichen Budgets geht dabei direkt in die Programme zur Beendigung von Tierelend und Rettung von Leben.