Tierschutz-Erfolg: Angelika Kraml zieht Klage gegen PETA zurück
Känguru-Fall bleibt weiter virulent
Stand: 4. Februar 2010
München / Gerlingen, 4. Februar 2010 – Auf Vorschlag des Amtsgerichts München hat Klägerin Angelika Kraml, die persönlich nicht anwesend war, die Unterlassungs-/Löschungsklage gegen die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. bereits in der Güteverhandlung zurückgenommen. Der unbeholfen gestellte Klageantrag auf die Löschung der Video-Dokumentation von PETA, die zum großen Teil mit versteckter Kamera gefertigt wurde, hatte keinen Erfolg, da die Dokumentation mit Google nicht zu finden war. Die Videoaufnahmen stehen auf der PETA-Homepage (www.peta.de/kaengurusmuenchen) sowie in der NDR-Mediathek online. PETA wirft Zirkusartistin Angelika Kraml vor, auf ihrem Anwesen in München drei rote Riesenkängurus nicht artgerecht zu halten.
Dr. Edmund Haferbeck hat PETA Deutschland e. V. heute in der Verhandlung vor dem Amtsgericht München vertreten und Kostenverzicht erklärt: „Die Verhandlung fand in angenehmer Atmosphäre statt. Es kam zu keinerlei Auseinandersetzungen über die Tierhaltung selbst oder über die generelle Berechtigung von Video-Dokumentationen mit versteckter Kamera. Die Rechtsprechung ist hier auch eindeutig – die Video-Aufnahmen von PETA sind zulässig, zumal sie zu mehreren behördlichen Aktivitäten geführt haben.“ Immer noch anhängig sind die Klagen Kramls gegen Auflagenverfügungen/-bescheide des Kreisverwaltungsreferats München (KVR) vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts München.
Interviewkontakt: Dr. Edmund Haferbeck, Mobil 0171 / 4317387
Undercover-Aufnahmen der Känguru-Haltung:
http://www.peta.de/kaengurusmuenchenReportage in der NDR-Mediathek:
http://www3.ndr.de/sendungen/doumentationen_reportagen/media/diereportage138.html Druckfähige Fotos senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu!