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Tötung von Tigerbabys bleibt illegal – PETA stellte Strafanzeige

Urteil gegen Magdeburger Zooverantwortliche rechtskräftig

Stand: 6. Juli 2011

Magdeburg / Gerlingen, 6. Juli 2011 – Im Juni 2010 wurden die Magdeburger Zooverantwortlichen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Zoodirektor Kai Perret und drei weitere Mitarbeiter hatten drei Tigerbabys getötet, nur weil sie nicht „reinrassig“ waren. Die Verurteilten kündigten Revision gegen das Urteil an, doch diese wurde heute vom Oberlandesgericht Naumburg abgelehnt. Die Angeklagten hätten den „Artenschutz“ über den Tierschutz gestellt. Das Argument der Arterhaltung sei laut dem Anzeige-Erstatter, der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V., vorgeschobene Augenwischerei. Tiger würden ausschließlich für die Unterhaltung der Menschen sowie aus kommerziellen Gründen nachgezüchtet. Kein einziger Tiger aus Zoo oder Zirkus werde jemals aus seinem Gefängnis herauskommen und die Freiheit erleben, weil die Großkatzen aufgrund der Gefangenschaft nicht ausgewildert werden können. PETA fordert ein generelles Zuchtverbot für Tiere in zoologischen Einrichtungen. Die Zoos sollen sich stattdessen in Auffangstationen umwandeln, die notleidende Tiere aus Zirkusbetrieben oder privaten Haltungen aufnehmen.
„Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten ist und bleibt illegal. Wir begrüßen die Standfestigkeit der Justiz in Sachsen-Anhalt in dieser entscheidenden Tierschutzfrage, die hoffentlich dieser routinemäßigen Praxis in vielen deutschen Zoos ein Ende bereitet“, so Zoo-Experte Bernd Hoffmann von PETA. Zoos geben vor, Tiere zu züchten, um Arten zu erhalten. Wohin mit dem Nachwuchs, darüber machen sich die Verantwortlichen oftmals keine Gedanken.
Interviewkontakt: Bernd Hoffmann, BerndH@peta.de, Tel. 0162 / 6878847
Aktenzeichen: 2 Ss 82/11 OLG Naumburg und 26 Ns 120/10 LG Magdeburg
Druckfähige Fotos von Tieren im Zoo: www.fotos.peta.de
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