Stand: 6. Juli 2011
Magdeburg / Gerlingen, 6. Juli 2011 – Im Juni 2010 wurden die Magdeburger Zooverantwortlichen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Zoodirektor Kai Perret und drei weitere Mitarbeiter hatten drei Tigerbabys getötet, nur weil sie nicht „reinrassig“ waren. Die Verurteilten kündigten Revision gegen das Urteil an, doch diese wurde heute vom Oberlandesgericht Naumburg abgelehnt. Die Angeklagten hätten den „Artenschutz“ über den Tierschutz gestellt. Das Argument der Arterhaltung sei laut dem Anzeige-Erstatter, der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V., vorgeschobene Augenwischerei. Tiger würden ausschließlich für die Unterhaltung der Menschen sowie aus kommerziellen Gründen nachgezüchtet. Kein einziger Tiger aus Zoo oder Zirkus werde jemals aus seinem Gefängnis herauskommen und die Freiheit erleben, weil die Großkatzen aufgrund der Gefangenschaft nicht ausgewildert werden können. PETA fordert ein generelles Zuchtverbot für Tiere in zoologischen Einrichtungen. Die Zoos sollen sich stattdessen in Auffangstationen umwandeln, die notleidende Tiere aus Zirkusbetrieben oder privaten Haltungen aufnehmen.