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Tötungspraxis deutscher Zoos als verwerflich verurteilt

PETA begrüßt Strafurteil gegen Magdeburger Zooverantwortliche

Stand: 17. Juni 2010

Magdeburg / Gerlingen, 17. Juni 2010 – Immer wieder werden in deutschen Zoos Tiere ohne vernünftigen Grund getötet. Als einen Meilenstein in der Aufarbeitung dieser verwerflichen Tötungspraxis wertet die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. (People for the ethical treatment of animals) jetzt die heutigen Urteile gegen die Magdeburger Zooverantwortlichen. Zoodirektor Kai Perret und drei weitere Mitarbeiter waren angeklagt, weil sie drei Tigerbabys töteten, nur weil sie nicht „reinrassig“ waren. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Verfahren wurde auf eine Strafanzeige von PETA und „Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner“ in Gang gesetzt.

„Tierschutz ist als Staatsschutzziel in der Verfassung Deutschlands (Art. 20a GG) aufgenommen. Rein ökonomische oder zuchtpolitische Gründe reichen zur Tötung von Mitgeschöpfen nicht mehr aus!“, begrüßt Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater von PETA, das heutige Urteil. Frank Albrecht, Zooexperte von PETA, hat die Gerichtsverhandlung vor Ort verfolgt: „Die skrupellosen Machenschaften der Zoos werden mit diesem Urteil geächtet – die Geschäftemacher der Zoos, die den Tierschutz mit Füßen treten, werden zu Recht stigmatisiert“. Während der Verhandlung sagten die Zooverantwortlichen, Tiger seien „wertvolles genetisches Material“. Albrecht: „Es ist schön, dass durch dieses Strafurteil deutlich wurde, dass Wildtiere keine Sache, kein reines Material sind, sondern fühlende Lebewesen!“ Zoos geben vor Tiere zu züchten, um Arten zu erhalten. Wohin mit dem Nachwuchs, darüber machen sich die Verantwortlichen anscheinend oftmals keine Gedanken. „Das Dilemma ist größer als die Öffentlichkeit es wahrnimmt. Bitte besuchen Sie keine Zoos!“ Auch wenn das Strafurteil zur Bewährung ausgesetzt wurde (Verwarnung gem. § 59 StGB), ist die Schuld festgestellt.
Interviewkontakt: Frank Albrecht, Zooexperte PETA Deutschland e. V., FrankA@peta.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg unter Angabe des Aktenzeichens: 181 Js 17116/08
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