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Verbote der Haltung von Wildtieren in Zirkussen

REGELUNGEN ZUM VERBOT VON WILDTIEREN AUF STÄDTISCHEN FLÄCHEN
Stand Dezember 2009

Heidelberg
Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, wohl aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach dürfen Alligatoren, Krokodile, Antilopen und Antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und Robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen nicht mitgeführt werden oder auftreten.

Chemnitz
Im Oktober 2007 hat der Chemnitzer Stadtrat auf Antrag der Grünen ein
Mitführ- und Auftrittsverbot für Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Nashörnern, Wölfen, Elefantenbullen, Giraffen und Flusspferden auf städtischen Flächen beschlossen. Dagegen klagte sich Zirkus Voyage in das Auswahlverfahren zur Vergabe des Volksfestplatzes 2010 ein. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 30.7.2008 wird die Stadt Chemnitz verpflichtet, Zirkus „Voyage“ trotz der Haltung bestimmter Wildtiere in das Auswahlverfahren für Zirkusgastspiele 2010 in Chemnitz aufzunehmen. Von Seiten der Verwaltung wurde der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen aufgefordert, die im Platzpachtvertrag vorgenommenen Änderungen (Wildtierverbot) zurückzunehmen. Der Stadtrat stimmte mit knapper Mehrheit dagegen. Das Wildtierverbot blieb bestehen. Die Stadt Chemnitz wurde daraufhin von der Landesdirektion Chemnitz (nächste übergeordnete Behörde) aufgefordert, die im Platzpachtvertrag vorgenommenen Änderungen (Wildtierverbot) zurückzunehmen. Aus diesem Grund legte die Verwaltung dem Stadtrat ein weiteres mal den Platzpachtvertrag zur Änderung vor. Auch diesmal stimmte der Stadtrat gegen die Aufhebung des Wildtierverbotes. Daraufhin nahm die Landesdirektion eine sogenannte "Ersatzvornahme"
vor und strich das Wildtierverbot aus dem Platzpachtvertrag.

Köln
Der Stadtvorstand hat im April 2008 in entschieden, dass in Köln keine Standortlätze auf städtischem Gelände mehr an Zirkusunternehmen vergeben werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen.

München
Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen.
Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen.

Schwerin

In Schwerin wird 2004 auf kommunaler Ebene beschlossen, dass Zirkusunternehmen, die Tiere nach der Listung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung von 2003 mit sich führen, keine Genehmigung mehr auf städtischen Flächen bekommen. Betroffen sind Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe.

Kassel
Der Magistrat fasst im Juni 2009 den Beschluss, dass Zirkusse mit bestimmten Wildtierarten ab Januar 2010 in Kassel nicht mehr auf städtischen Flächen gastieren dürfen. Begründete Ausnahmen können bis Dezember 2014 zugelassen werden. Der Beschluss bezieht sich auf Elefanten, Jaguare, Leoparden, Tiger, Bären, Robben, Delphine, Giraffen, Flusspferde, Nashörner, Affen, Kängurus und Reptilien.


NATIONALE VERBOTE IN EUROPA

Bulgarien
Generelles Verbot von Wildtieren.
Übergangsfrist bis 2015 für zuvor erworbene und verwendete Tiere.


Dänemark
Generelles Verbot von Wildtieren.
Ausnahmen nach individueller Bewertung z.B. für Elefanten, Seelöwen,
Kleinbären, Zebras, Wildschafe oder Vögel möglich.


Estland
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren.

Finnland
Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörner,
Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von
Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren.


Malta
Verbot von Tierarten, die bei CITES gelistet sind.

Norwegen
Seit 01.01.2010 dürfen in Norwegen im Zirkus keine Elefanten mehr mit- und vorgeführt werden.
Das Verbot ist mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren belegt.



Österreich
Generelles Verbot von Wildtieren.

Portugal
Fortpflanzungsverbot von Walen, Affen, Wölfen, Bären, Raubkatzen, Robben, Walross, Elefanten, Seekühe, Rhinozeros, Flusspferd, Laufvögel, Reptilien, Riesenschlangen
Die genau Liste können Sie hier einsehen



Polen
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren.

Schweden
Verbot von Affen, Raubtieren, Nashörnern, Giraffen, Kängurus, Flusspferden, Robben, Greifvögeln, Straußen, Krokodilen, Damwild.
Slowakei Verbot von Tierarten, die bei CITES gelistet sind.


Tschechische Republik
Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden, Giraffen.

Ungarn
Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten.
Verbot von neuen Wildfängen.



KOMMUNALE REGELUNGEN IN EUROPA

Groß-Britannien
Verbot von Wildtieren / allen Tierarten in mehr als 207 Gemeinden / Städten.

Kroatien
Generelles Verbot von Wildtieren in 29 Städten.

Niederlande
Verbot von Wildtieren in zwei Gemeinden.

Frankreich
Verbot von Wildtieren in 6 Städten

Luxemburg
In Luxemburg-Stadt dürfen nur Haustiere bei Zirkusvorführungen eingesetzt werden


Nationale Verbote außerhalb Europas

Costa Rica
Generelles Verbot von Wildtieren.

Indien
Verbot von Affen, Bären, Löwen, Tiger, Panther und Elefanten.

Israel
Generelles Verbot von Wildtieren.

Singapur
Generelles Verbot von Wildtieren.


KOMMUNALE REGELUNGEN AUSSERHALB EUROPAS

Brasilien
Verbot von Wildtieren in 11 Städten und dem Bundesstaat Rio de Janeiro.

Kanada
Verbot in 36 Gemeinden, 5 Distrikten und der Provinz Neuschottland.

Vereinigte Staaten
Verbot von Wildtieren in 31 Gemeinden.

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