Regelungen zum Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen
Stand: April 2013
Baden-Baden
Der Gemeinderat von Baden-Baden hat im November 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Nashörner, Wölfe oder Menschenaffen u.a. Nach der Schaffung dieser gemeinderechtlichen Grundlage möchte der Gemeinderat in 2013 eine Erweiterung der Artenliste prüfen.
Bonn
Gemäß eines Stadtratsbeschlusses vom April 2012 vergeben die Bundesstadt Bonn sowie ihre Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich keine Flächen mehr an Zirkusse und vergleichbare Einrichtungen, sofern diese Wildtiere mit sich führen oder einsetzen. Die Verwaltung ist angewiesen, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Bonn zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Ausnahmen können im Einzelfall erlassen werden, wenn ein Veranstalter belegen kann, dass ein Wildtier zum Altbestand des Zirkus gehört (Stichtag: Inkrafttreten dieses Beschlusses) und eine anderweitige Unterbringung nicht möglich ist.
Büdingen
Der Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a.
Delmenhorst
Der Stadtrat hat im Oktober 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Sondernutzungssatzung vorzulegen.
Ellwangen
Der Gemeinderat hat im November 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a.
Florstadt
Ende August hat die Stadtverordnetenversammlung in Florstadt im hessischen Landkreis Wetterau beschlossen, dass zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die bestimmte Wildtiere mitführen.
Hanau
In der Nutzungsvereinbarung für öffentliche Flächen, die die Stadt Hanau mit Zirkusbetrieben schließt, sind bestimmte Wildtierarten (Elefanten, Giraffen, Bären, Nashörner u.a.) vertraglich ausgeschlossen.
Heidelberg
Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach sind laut Platzpachtvertrag, den die Stadt Heidelberg mit Zirkusunternehmen schließt, Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen ausgeschlossen.
Hofheim am Taunus
Die Stadt Hofheim am Taunus vermietet seit dem 01.01.2012 keine Flächen mehr an Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mitführen. In dem Mustervertrag der Stadt für Zirkusunternehmen heißt es u.a.: „Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der neuesten Fassung sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer sowie aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu einzelnen Tierarten, wird das Mitführen auf dem überlassenen Gelände und der Auftritt der in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Tierarten ausgeschlossen.“ Zu den ausgeschlossenen Tierarten zählen Elefanten, Flusspferde, Bären, Nashörner, Giraffen und nicht-menschliche Primaten.
Karben
Die Stadtverordnetenversammlung Karben hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe in Karben mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesratesvom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,- zu verhängen.
Köln
Der Stadtvorstand hat im April 2008 entschieden, dass in Köln keine städtischenGelände mehr an Zirkusunternehmen vermietet werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen. In einem weitergehenden Beschluss stimmte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln 2009 einem Bürgerantrag zu, zusätzlich weitere Wildtierarten wie Großkatzen und Primaten in die Ausschlussliste mit aufzunehmen.
München
Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen. Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen.
Im Januar 2011 schränkt die Stadt die Auftritte von Wildtieren im Zirkus weiter ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten.
Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die „Wiesn“ als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten.
Neustadt an der Weinstraße
Die Stadt Neustadt ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung bestimmter Wildtiere, wie beispielsweise Elefanten, Menschenaffen und Großkatzen, in Wanderzirkussen grundsätzlich nicht geschaffen werden können. Daher werden in Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich keine Gastspiele an einen solchen Zirkus vergeben.
Nidda
Die Stadtverordnetenversammlung Nidda hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a.
Potsdam
Nach einem Antrag der GRÜNEN im Mai 2011, beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären und Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ´Pro Potsdam GmbH´. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Februar 2011 beschlossen, keine kommunalen Stellplätze mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Eine entsprechende Negativliste der betreffenden Tierarten umfasst u.a. Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Giraffen.
Schwerin
In Schwerin wird 2004 auf kommunaler Ebene beschlossen, dass Zirkusunternehmen, die Tiere nach der Listung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung von 2003 mit sich führen, keine Genehmigung mehr auf städtischen Flächen bekommen. Betroffen sind Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe.
Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen vermietet keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten mitführen. Die entsprechende Umsetzung der neuen Regelung geschieht mittels Sondernutzungsvertrag, wonach u.a. Giraffen, Bären, Nashörner, Menschenaffen und Elefanten nicht im Rahmen von Zirkusgastspielen in Schwetzingen zugelassen werden.
Siegen
Der Stadtrat der Stadt Siegen hat Anfang September 2012 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, keine Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere oder nicht artgerecht gehaltene Tiere mit sich führen, auf städtischen Flächen zu genehmigen.
Speyer
In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005.
Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos und Pinguine.
Stuttgart
am 21.10.2010 stimmt der Stuttgarter Gemeinderat einem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN wie folgt zu:„Die Stadtverwaltung Stuttgart überlässt ab dem 01.01.2011 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine „städtischen Festplätze“ und „sonstigen städtischen Flächen“ mehr. Ausnahmen gelten entsprechend der bisherigen Vergabepraxis lediglich für den Festplatz „Cannstatter Wasen“.“
Laut Vergabepraxis ist die Anzahl möglicher Gastspiele auf dem „Cannstatter Wasen“ auf drei Spielzeiten (Frühjahr, Herbst und den Weltweihnachtszirkus) begrenzt.
Wildtiere im Sinne des Stuttgarter Beschlusses sind: Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Antilopen u. antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Riesenschlangen, Robben u. robbenartige Tiere, Großkatzen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögel.
Worms
Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro.
Würselen
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat beschlossen, dass das Mitführen und der Auftritt auf dem kommunalen Pachtgelände von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen u.a. ausgeschlossen ist. Zugrunde gelegt werden die „Zirkusleitlinien“ des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) sowie ergänzende Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie der Bundestierärztekammer.
Nationale Verbote in Europa
Bulgarien
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Übergangsfrist bis 2015 für zuvor erworbene und verwendete Tiere.
Dänemark
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Ausnahmen nach individueller Bewertung z.B. für Elefanten, Seelöwen,Kleinbären, Zebras, Wildschafe oder Vögel möglich.
England und Wales
Laut einem Beschluss der englischen Regierung dürfen Zirkusbetriebe in England und Wales ab Dezember 2015 keine Wildtiere mehr mitführen oder zur Schau stellen.
Estland
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus.
Finnland
Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern,
Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von
Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren im Zirkus.
Griechenland
In Griechenland wurde Anfang 2012 ein grundsätzliches Verbot von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Showprogrammen beschlossen. Das Verbot umfasst alle Tierarten. Das Verbot zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren für Unterhaltungszwecke ist im neuen griechischen Tierschutzgesetz verankert.
Malta
Verbot von Tierarten im Zirkus, die bei CITES gelistet sind.
Norwegen
Seit 01.01.2010 dürfen in Norwegen im Zirkus keine Elefanten mehr mit- und vorgeführt werden.Das Verbot ist mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren belegt.
Österreich
Ein generelles Verbot von Wildtierenim Zirkus besteht seit 2005 und wurde im Dezember 2011 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Portugal
Fortpflanzungsverbot von Walen, Affen, Wölfen, Bären, Raubkatzen, Robben, Walrossen, Elefanten, Seekühen, Rhinozerossen, Flusspferden, Laufvögeln, Reptilien undRiesenschlangen im Zirkus. Die genaue Liste können Sie hier einsehen.
Polen
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus.
Schweden
Verbot von Affen, Raubtieren, Nashörnern, Giraffen, Kängurus, Flusspferden, Robben, Greifvögeln, Straußen, Krokodilen und Damwild im Zirkus.
Slowakei
Verbot von Tierarten im Zirkus, die bei CITES gelistet sind.
Slowenien
In Slowenien dürfen seit März 2013 keine Wildtiere mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden.
Tschechische Republik
Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden undGiraffen im Zirkus.
Ungarn
Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten im Zirkus. Verbot von neuen Wildfängen.
Nationale Verbote außerhalb Europas
Bolivien
Generelles Verbot von Wildtieren und domestizierten Tieren ab 1. Juli 2010 im Zirkus.
China
Verbot von den in chinesischen Zoos (staatliche Einrichtungen) üblichen Wildtierdressuren. Zirkusse (private Unternehmen) sind davon ausgenommen.
Costa Rica
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Indien
Verbot von bestimmten Wildtierarten, wie Affen, Bären, Löwen und Tigern, im Zirkus.
Israel
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Paraguay
Seit Juni 2012 besteht ein Verbot von Wildtieren im Zirkus.
Peru
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus ab Juli 2011
Singapur
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus.