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Verhaftungen der österreichischen Tierrechtler sind rechtswidrig

PETA Deutschland kritisiert österreichische Behörden

Stand: 18.06. 2008

Kontakt: Dr. Edmund Haferbeck, mobil: 0171/4317387

Gerlingen/Wien – Die deutsche Tierrechtsszene musste sich in den 80er Jahren immer wieder gegen Angriffe der Staatsgewalt wehren. Groß angelegte Hausdurchsuchungen und Verfahren nach den „Terrorismus“-Paragraphen 129 und 129a StGB waren auch für gemeinnützig anerkannte Vereine nicht ungewöhnlich, stellten sich aber fast immer als rechtswidrig heraus. Nun hat es in Österreich vergleichbar harte und ebenso ungerechtfertigte staatliche Übergriffe gegen die dortige Tierrechtsszene gegeben. Auch die aktuellen Verhaftungen, basierend auf § 278 des Österreichischen Strafgesetzbuches ("Terroristische Vereinigung") werden sich nach Angaben des Rechtsexperten von PETA Deutschland e.V., Dr. Edmund Haferbeck, als rechtswidrig herausstellen.

„Vor Jahren wurde die deutsche Tierrechtsbewegung von der Bundesanwaltschaft als die neuen Terroristen diffamiert und somit die Hetzjagd auf diese Leute eröffnet“, so Dr. Haferbeck, der schon diverse Tierrechtler vor Gericht ehrenamtlich vertreten hat. „Die einzig sichtbare Folge ist ein Wust an Datenspeicherungen über angebliche Straftaten in den polizeilichen Datenbanken, die sich allesamt als teilweise falsch, irreführend, unvollständig und nicht mehr aktuell herausstellten.“

PETA Deutschland e.V. liegen Hinweise vor, dass den österreichischen Behörden z.T. eben diese polizeilichen Erkenntnisse zugearbeitet worden sind.

„Wir führen seit Jahren mehrere Verfahren mit dem Ziel, diese unzulässigen und nachweislich falschen Datenspeicherungen löschen zu lassen.“, teilt Dr. Haferbeck weiter mit. „Dem Missbrauch ist Tor und Tür geöffnet, zumal vor allem die Landeskriminalämter und die Innenministerien nicht bereit sind, ihre unwahren und teils erfundenen Datenspeicherungen über Vereine und Personen zu stoppen“, ergänzt Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V.

PETA Deutschland kritisiert auch die teils brutale und in jedem Fall menschenrechtswidrige Vorgehensweise gegen die österreichischen Tierrechtler bei den Hausdurchsuchungen und Inhaftierungen. Hier wird mit übertriebener Härte gegen sog. Überzeugungstäter vorgegangen, während die wahren Gewalttäter, für die diese Gesetze eigentlich geschaffen worden sind, meist rechtsstaatlich einwandfrei behandelt werden. „Die Behandlung des Gewissenstäters gehört nach wie vor zu den dunkelsten Materien des Strafrechts“, stellte schon der renommierte deutsche Strafrechtskommentator Prof. Dr. Dr. Claus Roxin fest.

Die Arbeit einer Tierrechtsorganisation ist prinzipiell kritisch angelegt, dazu gehört auch die wichtige Kritik an den Gesetzgebern, wenn diese in sachwidriger Weise, unter dem Einfluss der Tiernutzungsindustrie, die unwürdige Behandlung von Tieren zulässt und legalisiert.
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