Weiden / Eslarn: Hündin durch illegales Tellereisen verletzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

PETA Logo

Weiden / Eslarn / Stuttgart, 3. August 2015 – Fahndung nach Fallensteller: Am 19. Juli wurde eine Hündin an einem Weiher in der Nähe von Eslarn von einem Tellereisen verletzt. Das illegale Fangeisen war im Wasser versteckt, als die Hündin mit dem rechten Hinterbein hineintrat. Die Hundehalter konnten das Tier befreien und alarmierten die Polizei. Beamte fanden daraufhin ein weiteres kleineres Tellereisen im gespannten Zustand, zwei einsatzbereite Totschlagfallen und vier intakte Drahtschlingenfallen. Die Polizeiinspektion Vohenstrauß hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Zeugen, die Hinweise beisteuern können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym. Zudem hat PETA Deutschland e.V. Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie  gegen das bayerische Jagdgesetz bei der Staatsanwaltschaft Weiden gestellt.
 
„Verbotene Tellereisen und auch legale Totschlagfallen können für Tiere zum Martyrium werden: Schlagen die Fanggeräte zu, hängen die Tiere oft schwer verletzt fest und leiden unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie gefunden werden oder qualvoll sterben“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Möglich ist, dass der Täter aus Jägerkreisen stammt. Immer wieder ignorieren Jäger das Tierschutzgesetz und fügen Tieren damit erhebliche Leiden zu.“
 
Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, der Handel mit den Fallen hingegen ist paradoxerweise in Deutschland noch erlaubt. Eine weitere brutale Fallenart, die Totschlagfalle, ist in Bayern grundsätzlich noch immer erlaubt und gilt als gängige Jagdpraxis auf Fuchs und Marder. Totschlagfallen sollen zwar sofort töten, in der Praxis werden die Tiere aber häufig „nur“ schwer verletzt. Aufgrund von abgetrennten Gliedmaßen, Trümmerbrüchen oder zerquetschten Körperteilen sterben die Tiere einen langsamen und unerträglichen Tod bzw. verhungern oder verdursten qualvoll, während sie in der Falle eingeklemmt sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass keine Falle selektiv fängt. So gelangen nicht selten auch Hunde und Katzen in derartige Fanggeräte. Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen haben die Jagd mit Totschlagfallen mit der Einführung der neuen Jagdgesetze aus diesem Grund bereits weitgehend verboten. Die Tierrechtsorganisation fordert die Landesregierung in Bayern nun dazu auf, gleichzuziehen und ebenfalls ein Verbot der Fallenjagd zu beschließen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Jagdunfaelle
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren