Weißenthurm: Unbekannter schießt mit Luftgewehr auf Schwan – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Weißenthurm / Stuttgart, 28. Januar 2015 – Tierquäler gesucht: Am vergangenen Donnerstag fanden Passanten einen schwer verletzten Schwan am Weißenthurmer Rheinufer nördlich der Raiffeisenbrücke. Das etwa ein Jahr alte Tier war mit einem Luftgewehr angeschossen worden, hatte tiefe Wunden und konnte nicht mehr laufen. Obwohl der Schwan gleich in eine Tierklinik gebracht wurde, konnte er nicht mehr gerettet werden. Medienberichten zufolge erstattete die behandelnde Tierärztin bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. Die Behörde hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise zu der Tat unter der Telefonnummer 0261 1030. Um die Suche nach dem oder den Täter/n zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Tierquäler/s führen. Zeugen, die sachdienliche Informationen beisteuern können, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
„Bitte helfen Sie mit, diese brutale Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.
 
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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