Wiesenhof-Mitarbeiter verurteilt: PETA begrüßt erstes Strafurteil gegen Putenausstaller in Deutschland

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Cloppenburg / Gerlingen, 4. April 2013 – Mitarbeiter eines Wiesenhof-Betriebes misshandelten Puten auf brutale Weise: Sie traten auf die Tiere ein, schlugen sie und warfen sie umher. Dieses Verhalten wurde nun von der Staatsanwaltschaft Oldenburg rechtskräftig mit Geldbußen und einer Geldstrafe belegt. Sieben Angestellte, die im Auftrag der Firma Thoben und Tellmann Ausstallungen in einem Wiesenhof-Betrieb der Unternehmensgruppe RWS durchführten, sind nun verurteilt worden. Der Leiter der Putenfarm muss nach einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl 2.500 Euro bezahlen, sechs weitere Mitarbeiter müssen jeweils 400 Euro Strafe entrichten. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. begrüßt das Urteil und spricht von einem Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Grundlage für die Verurteilung war die im August 2011 in der ARD ausgestrahlte Reportage „Das System Wiesenhof“. In diesem Bericht wurde unter anderem das PETA-Dokumentationsmaterial über den verantwortungslosen Umgang der Arbeiter beim Einfangen der Tiere in einem Stall bei Höltinghausen gezeigt. PETA erstattete gleichzeitig Strafanzeige.

„Die Staatsanwaltschaft sprach von ‚rohen Misshandlungen der Tiere durch Tritte‘, die der angeklagte Farmleiter hätte verhindern müssen. Ausdrücklich wird dabei die Rechtsfigur der ‚Rohheit‘ angeführt, die bislang kaum in die Intensivtierhaltung Eingang fand“, so Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler und rechtlicher Berater bei PETA. „Damit sind erstmals Ausstallungsvorgänge, die normalerweise nicht gerichtsfest dokumentiert werden können, strafrechtlich geahndet worden. Ein wichtiger Schritt, denn gerade bei der ‚Putenproduktion‘ existieren kaum gesetzliche Vorgaben.“

Der rücksichtslose Umgang mit Tieren in der Intensivtierhaltung wird von deutschen Gerichten zunehmend strafrechtlich geahndet. Bei den von PETA aufgedeckten Missständen, die gerichtsfest dokumentiert wurden, handelt es sich folglich nicht um Einzelfälle, sondern um systembedingte Vorgänge.

Az.: 218 Cs 240 Js 47751/11 (513/12) Amtsgericht Cloppenburg/Staatsanwaltschaft Oldenburg

Weitere Informationen:
PETA.de/Wiesenhof2011

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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