Als wir bereits im August 2007 den dubiosen Handel mit „Überschussraubkatzen“ aus deutschen Zoos nach China öffentlich machten, haben wir schon geahnt welche Dimensionen das Geschäft mit Tieren aus deutschen Zoos tatsächlich hat.
Damals war noch nicht klar erkennbar, dass bereits vorher hinter einigen dieser Handelsgeschäfte mit Raubkatzen sehr oft ein Tierhändler gestanden hat - Werner B.
Fast ein Jahr später, im Dezember 2008, ergab eine neue Recherche unsererseits, dass Löwen aus dem Eifelzoo auch an diesen Tierhändler abgegeben wurden. In einem Telefongespräch konnte uns der Eifelzoo damals den endgültigen Verbleib der Löwen nicht nennen. Bis heute konnten wir nicht ermitteln, wo die Tiger nun verblieben sind. Im Zusammenhang mit diesem Skandal ermittelten wir einen weiteren dubiosen Vorgang um den Verbleib von Jaguaren aus dem Zoo Rostock. Heute wissen wir, auch dieser Raubkatzenhandel stand im engen Zusammenhang mit Geschäftspartnern von Tierhändler Herrn B.
Im April 2009 dann ein weiteres erschreckendes Ergebnis unserer Recherche um den dubiosen Handel mit Tieren aus deutschen Zoos: Ein schwarzer Leopard aus dem Tierpark Berlin streifte 2007 in Frankreichs Wäldern umher. Abgegeben hatte der Tierpark Berlin das Tier an Tierhändler Werner B., der übrigens bereits in den 90iger Jahren nachweislich Tiere an einen belgischen Zootierschlachter lieferte.
Die ausführliche Recherche um diesen schwarzen Leopard (Panther) aus dem Tierpark Berlin können Sie Hier lesen. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt hier noch unter dem Aktenzeichen 95 Js 1037/09.Auch die skandalöse Abschiebung der Schimpansen von Frau Samel nach China lief über Tierhändler Werner B. Wir berichteten ausführlich über diese Artenschutz-Skandal.
Aber auch der Verbleib vieler anderer Tiere, die der Zoo und Tierpark Berlin an Herrn B. abgegeben hatten, blieb bis heute ohne eindeutige Klärung. Bedauerlich.
Besonders skandalös: Unsere Kritik an diesen Tierhandelsgebaren und die vielen Negativmeldungen um diese beiden „Besten Zoos Deutschlands“ schien bis heute von keinem großen politischen und behördlichen Interesse zu sein. Wir haben noch immer das Gefühl, in Berlin sitze man die vielen Skandale und dubiosen Tierhandelsgebaren beider Zoos weiter aus.
Antwort des Senat Berlin auf die „Kleine Anfrage“ (Drucksache 16/12698) von Frau Hämmerling (Die Grünen), wonach Herr B. seit 2006 keine Genehmigung mehr besitze, vom 26.11.2008:
„Dem Senat liegen bisher keine Ergebnisse amtlicher Kontrollen vor, die den hier erhobenen Vorwurf bestätigen würden. U.a. aufgrund der erwähnten Rechnungen wurde jedoch die für den Betriebssitz des Herrn B. zuständige Veterinärbehörde um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Ergebnisse der Überprüfung wurden bisher nicht übermittelt.“
Bis heute wurde die Öffentlichkeit von beiden Berliner Zoos, von der Politik und von den überwachenden Behörden nicht darüber aufgeklärt, wo viele dieser an Tierhändler Werner B. abgegebenen Tiere tatsächlich verblieben sind.
Zu den Tierhandelsgebaren von Herrn B. gibt es folgende Aussagen:
Werner B. selbst an seine zuständige Behörde (Landkreis Grafschaft Bad Bentheim):
„Ich habe mit Datum 01.09.2006 meinen genehmigten Tierhandel abgemeldet, das genehmigte Tiergehege besteht ebenfalls nicht mehr. Meine Wohnanschrift hat sich geändert.“
Schriftliche Antwort vom 26.03.2008 einer Behörde (Name der Behörde ist uns bekannt) des Landkreises Grafschaft Bad Bentheim:
„…mit Schreiben vom 07. Januar 2007 hat mir Herr B. mitgeteilt, dass er den Handel mit lebenden Zootieren zum 01. April 2006 abgegeben und abgemeldet hat. Diese Aussage wird mir von unserem Veterinäramt bestätigt.“
Antwort Senat Berlin auf „Kleine Anfrage“ (Drucksache 16/12096) von Frau Hämmerling (Die Grünen)
vom 27.05.2008:
„Wie vom Direktor des Tierparks und des Zoos in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 14.04.2008 bereits ausgeführt, ist Herr B. inzwischen in der Tat Rentner. Er ist jedoch weiterhin in Einzelfällen als Vermittler von Tieren tätig.“
Schriftliche Antwort der Rechtsabteilung des Landkreises (Grafschaft Bad Bentheim) vom 09.12.2009:
„…dass Herr B. in der Tat seine Tätigkeit zum 01.04.2006 eingestellt hat.“
Der neue Landkreis Steinfurt, in den Herr B. verzog, schreibt uns aktuell am 03.11.2009 zur Frage nach einer gültigen Transportgenehmigung:
„bzgl. Ihrer auf Herrn B. bezogenen Anfrage...teile ich mit, dass mir keine diesbezüglichen Informationen vorliegen.“
Obwohl all diese Aussagen von Behörden und von Herrn B. selbst deutlich machen, dass er den Tierhandel schon im Jahr 2006 aufgegeben haben will, beweisen uns aktuell vorliegende Dokumente, dass er bis ins Jahr 2009 hinein weiter Angebotslisten von Zoos erhielt, Kaufpreise mit den Zoos vereinbarte, den Zoos Anweisungen über den Inhalt von Rechnungen erteilte, Tiere bei den Zoos reservierte, Abkaufpreise mit anderen Tierhändlern absprach und entsprechende Transporte selbst organisierte und letztendlich die Tiere auch selbst abholte. Viele Tiertransportgenehmigungen wurden von den Zoos auch auf die Privatadresse von Herrn B. ausgestellt.
Alle Dokumente (mehr als 300 Seiten) legen nahe, dass Herr B. bis 2009 keineswegs nur die Rolle eines „Vermittlers“ oder eines reinen „Transporteurs“ für andere inne hatte, sondern den vollen Umfang von Tätigkeiten durchführte, die er als noch aktiver Tierhändler durchgeführt hat. Dies nennt man konklusives Verhalten.
Eine Anzeige wegen des Verdachtes des illegalen Tierhandels und der möglichen Steuerhinterziehung sollen zur Ermittlung durch zuständige Rechtsbehörden führen und letztendlich klären, ob sich unser Verdachtes mehr als erhärtet.
Beide Zoos werden mit erheblichen Steuergeldern finanziert.
Daher fordern wir: