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Das lukrative Handelsgeschäft mit Tieren aus deutschen Zoos

Der Handel mit Tieren aus dem Zoo und Tierpark Berlin


Ehemaligen Stallungen des Tierhändlers Werner B. die er bis zum 01.08.2006 nutzte

Ehemaligen Stallungen des Tierhändlers Werner B. die er bis zum 01.08.2006 nutzte

Als wir bereits im August 2007 den dubiosen Handel mit „Überschussraubkatzen“ aus deutschen Zoos nach China öffentlich machten, haben wir schon geahnt welche Dimensionen das Geschäft mit Tieren aus deutschen Zoos tatsächlich hat.
Damals war noch nicht klar erkennbar, dass bereits vorher hinter einigen dieser Handelsgeschäfte mit Raubkatzen sehr oft ein Tierhändler gestanden hat - Werner B.

Fast ein Jahr später, im Dezember 2008, ergab eine neue Recherche unsererseits, dass Löwen aus dem Eifelzoo auch an diesen Tierhändler abgegeben wurden. In einem Telefongespräch konnte uns der Eifelzoo damals den endgültigen Verbleib der Löwen nicht nennen. Bis heute konnten wir nicht ermitteln, wo die Tiger nun verblieben sind. Im Zusammenhang mit diesem Skandal ermittelten wir einen weiteren dubiosen Vorgang um den Verbleib von Jaguaren aus dem Zoo Rostock. Heute wissen wir, auch dieser Raubkatzenhandel stand im engen Zusammenhang mit Geschäftspartnern von Tierhändler Herrn B.



Klicken Sie hier um den Report München Beitrag vom 14.12.2009 zu sehen:



Im April 2009 dann ein weiteres erschreckendes Ergebnis unserer Recherche um den dubiosen Handel mit Tieren aus deutschen Zoos: Ein schwarzer Leopard aus dem Tierpark Berlin streifte 2007 in Frankreichs Wäldern umher. Abgegeben hatte der Tierpark Berlin das Tier an Tierhändler Werner B., der übrigens bereits in den 90iger Jahren nachweislich Tiere an einen belgischen Zootierschlachter lieferte.

Die ausführliche Recherche um diesen schwarzen Leopard (Panther) aus dem Tierpark Berlin können Sie Hier lesen. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt hier noch unter dem Aktenzeichen 95 Js 1037/09.Auch die skandalöse Abschiebung der Schimpansen von Frau Samel nach China lief über Tierhändler Werner B. Wir berichteten ausführlich über diese Artenschutz-Skandal.

Aber auch der Verbleib vieler anderer Tiere, die der Zoo und Tierpark Berlin an Herrn B. abgegeben hatten, blieb bis heute ohne eindeutige Klärung. Bedauerlich.
Besonders skandalös: Unsere Kritik an diesen Tierhandelsgebaren und die vielen Negativmeldungen um diese beiden „Besten Zoos Deutschlands“ schien bis heute von keinem großen politischen und behördlichen Interesse zu sein. Wir haben noch immer das Gefühl, in Berlin sitze man die vielen Skandale und dubiosen Tierhandelsgebaren beider Zoos weiter aus.

Antwort des Senat Berlin auf die „Kleine Anfrage“ (Drucksache 16/12698) von Frau Hämmerling (Die Grünen), wonach Herr B. seit 2006 keine Genehmigung mehr besitze, vom 26.11.2008:
„Dem Senat liegen bisher keine Ergebnisse amtlicher Kontrollen vor, die den hier erhobenen Vorwurf bestätigen würden. U.a. aufgrund der erwähnten Rechnungen wurde jedoch die für den Betriebssitz des Herrn B. zuständige Veterinärbehörde um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Ergebnisse der Überprüfung wurden bisher nicht übermittelt.“

Bis heute wurde die Öffentlichkeit von beiden Berliner Zoos, von der Politik und von den überwachenden Behörden nicht darüber aufgeklärt, wo viele dieser an Tierhändler Werner B. abgegebenen Tiere tatsächlich verblieben sind.



Was Sie über den Tierhandel mit Tieren aus deutschen Zoos wissen sollten!

Hat Werner B. seinen Tierhandel 2006 wirklich aufgegeben?

Zu den Tierhandelsgebaren von Herrn B. gibt es folgende Aussagen:

Werner B. selbst an seine zuständige Behörde (Landkreis Grafschaft Bad Bentheim):
„Ich habe mit Datum 01.09.2006 meinen genehmigten Tierhandel abgemeldet, das genehmigte Tiergehege besteht ebenfalls nicht mehr. Meine Wohnanschrift hat sich geändert.“

Schriftliche Antwort vom 26.03.2008 einer Behörde (Name der Behörde ist uns bekannt) des Landkreises Grafschaft Bad Bentheim:
„…mit Schreiben vom 07. Januar 2007 hat mir Herr B. mitgeteilt, dass er den Handel mit lebenden Zootieren zum 01. April 2006 abgegeben und abgemeldet hat. Diese Aussage wird mir von unserem Veterinäramt bestätigt.“

Antwort Senat Berlin auf „Kleine Anfrage“ (Drucksache 16/12096) von Frau Hämmerling (Die Grünen)
vom 27.05.2008:
„Wie vom Direktor des Tierparks und des Zoos in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 14.04.2008 bereits ausgeführt, ist Herr B. inzwischen in der Tat Rentner. Er ist jedoch weiterhin in Einzelfällen als Vermittler von Tieren tätig.“

Schriftliche Antwort der Rechtsabteilung des Landkreises (Grafschaft Bad Bentheim) vom 09.12.2009:
„…dass Herr B. in der Tat seine Tätigkeit zum 01.04.2006 eingestellt hat.“

Der neue Landkreis Steinfurt, in den Herr B. verzog, schreibt uns aktuell am 03.11.2009 zur Frage nach einer gültigen Transportgenehmigung:
„bzgl. Ihrer auf Herrn B. bezogenen Anfrage...teile ich mit, dass mir keine diesbezüglichen Informationen vorliegen.“

Obwohl all diese Aussagen von Behörden und von Herrn B. selbst deutlich machen, dass er den Tierhandel schon im Jahr 2006 aufgegeben haben will, beweisen uns aktuell vorliegende Dokumente, dass er bis ins Jahr 2009 hinein weiter Angebotslisten von Zoos erhielt, Kaufpreise mit den Zoos vereinbarte, den Zoos Anweisungen über den Inhalt von Rechnungen erteilte, Tiere bei den Zoos reservierte, Abkaufpreise mit anderen Tierhändlern absprach und entsprechende Transporte selbst organisierte und letztendlich die Tiere auch selbst abholte. Viele Tiertransportgenehmigungen wurden von den Zoos auch auf die Privatadresse von Herrn B. ausgestellt.



Ehemaliges Wohnhaus des Tierhändlers Werner B. in einem Wohngebiet ohne Stallungen und Außengehegen

Ehemaliges Wohnhaus des Tierhändlers Werner B. in einem Wohngebiet ohne Stallungen und Außengehegen

Alle Dokumente (mehr als 300 Seiten) legen nahe, dass Herr B. bis 2009 keineswegs nur die Rolle eines „Vermittlers“ oder eines reinen „Transporteurs“ für andere inne hatte, sondern den vollen Umfang von Tätigkeiten durchführte, die er als noch aktiver Tierhändler durchgeführt hat. Dies nennt man konklusives Verhalten.

Eine Anzeige wegen des Verdachtes des illegalen Tierhandels und der möglichen Steuerhinterziehung sollen zur Ermittlung durch zuständige Rechtsbehörden führen und letztendlich klären, ob sich unser Verdachtes mehr als erhärtet.



WAS WIR ÜBER DEN BERLINER TIERHANDEL MEINEN:

  1. Tierhändler Werner B. ist keinesfalls ein „Rentner“, wie Herr Blaszkiewitz vor dem Umweltausschuss am 14.04.2008 beteuerte: Von uns ermittelte Unterlagen deuten deutlich darauf hin, dass auch noch bis angeblicher Aufgabe des Tierhandel 2006 von 2007 bis 2009 erhebliche Handelstätigkeiten statt gefunden haben. Herr B. war nicht, so unsere derzeitigen Ermittlungen, nur in Einzelfällen als Vermittler oder Transporteur tätig, wie der Berliner Senat in einer Anfrage antwortete (Drucksache 16/120 96. Unsere Unterlagen zeigen, dass Herr B. Angebotslisten erhielt, mit den Zoos Kaufpreise absprach, die Tiertransporte selbst durchführte, den Zoos Anweisungen über das Aussehen und den Inhalt von Rechnung gab und die Tierabgabepreise mit anderen Tierhändlern vereinbarte. Diese Tätigkeiten sind ganz offensichtlich Tätigkeiten nicht als die eines Vermittlers oder reinen Transporteurs zu bewerten.
  2. Nicht wenige vom Aussterben bedrohte Tierindividuen aus dem Zoo und dem Tierpark sind an dubiose Tierhändler (u.a. in Deutschland, den Niederlanden, Belgien) abgegeben worden. Der weitere Verbleib wird seitens beider Zoos nicht ausreichend und detailliert genannt. Der Verbleib vieler Tiere bleibt damit weiterhin für die Öffentlichkeit ungeklärt. Wie lange noch?
  3. Dr. Blaszkiewitz im Interview mit dem Tagesspiegel am 29.03.2008:„Kein Tier ist verschwunden. Alles ist in den Jahresberichten belegt. Wir werden von den Naturschutzbehörden und den Amtsveterinären kontrolliert.“ Viele Tierabgaben stehen jedoch, entgegen der obigen offiziellen Verlautbarung von Herrn Blaszkiewitz, nicht in den Jahresberichten beider Einrichtungen. Oft werden in den Jahresberichten fälschlicherweise auch Empfänger von Tieren genannt, obwohl die Tiere, laut uns vorliegenden Unterlagen, Tierhändler Werner B. erhielt.
  4. Als Lieferadresse für ihre Tiere haben der Zoo und Tierpark Berlin in behördlichen Dokumenten (z.B. Transportgenehmigungen) die vorletzte Privatadresse von Herrn B. angegeben. Dort befanden sich aber keine Stallungen noch die vom Gesetz geforderten Auslaufgehege. Mussten viele dieser von Berlin abgegebenen Tiere vor dem Haus von Herrn B. im Anhänger die Nacht verbringen?
  5. Wurden Tiere oft nach stundenlangem Transport auf Autobahnraststätten umgeladen und weiter transportiert? Uns vorliegende Fahrtroutenpläne und diverse Skizzen von Herrn B. deuten darauf hin.
  6. Empfängernamen in diversen Jahresberichten des Zoos und Tierparks sollen der Öffentlichkeit zoologische Einrichtungen vortäuschen. In Wirklichkeit sind viele dieser angegebenen Empfängernamen nur weitere Tierhändler oder Privattierhalter. Von wissenschaftlich geführten zoologischen Einrichtungen, wie es der Weltzooverband (WAZA) fordert, ist keine Spur.
  7. Ein Panther aus dem Tierpark Berlin, der an Tierhändler B. geliefert wurde, lief 2007 in Frankreich frei herum. In diesem Fall ermittelt nach wie vor die Staatsanwaltschaft gegen Herrn B. und Zoodirektor Dr. Blaszkiewitz.
  8. Der Zoo und Tierpark Berlin haben sich nicht an den Ethikkodex des Weltzooverbandes (WAZA), bei dem sie Mitglied sind, gehalten. Dieser Ethikkodex schreibt u.a. beiden Zoos vor:„Die Mitglieder überzeugen sich davon, dass die Empfängerinstitution über angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für die abzugebenden Tiere verfügt und über Personal, dessen Ausbildungsstand ein Aufrechterhalten der WAZA-Maßstäbe zur Pflege und zum Wohlergehen der Tiere gewährleistet.“ Tierhändler sind aber keine zoologische Institution und sie können die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht garantieren.
  9. Mit erheblichen Steuergeldern (z.B. Tierpfleger-, Tierarzt-, Futter-, Lohn- und Baukosten) finanzierte Tieraufzuchten im Zoo und Tierpark Berlin erbrachten dem Tierhandel nachweislich satte Gewinnsummen. Wäre dies nicht so, würde es diesen Tierhandel nicht geben.
  10. Der Tierhandel kann teilweise umsatzsteuerfrei agieren, die Zoos arbeiten mit der verringerten Mehrwertsteuersatz von 7% (§12 UStG) - der Steuerzahler wird damit doppelt mit diesem verwerflichen Tierhandel, der systematisch vertuscht wird, vorgeführt.



WAS WIR FORDERN:

Beide Zoos werden mit erheblichen Steuergeldern finanziert.
Daher fordern wir:

  • Den Rücktritt des Zoodirektor Dr. Werner Blaszkiewitz
  • Die Abgabe von Tieren aus dem Zoo und Tierpark Berlin muss daher transparenter werden
  • Ausführliche Tierbestandslisten müssen daher veröffentlicht werden
  • Geburtenkontrolle muss oberstes Gebot sein
  • Tierbestandbücher und Zuchtbücher müssen daher für jeden ohne jegliche Einschränkung einsehbar sein
  • Die bisherigen Jahresberichte, die PETA Deutschland e.V. als offizielle Dokumente ansieht, sind unverzüglich zurückzunehmen und neu zu überarbeiten
  • Der Bundesgesetzgeber hat unverzüglich die Zoos aus der veringerten Umsatzsteuer (§12 UStG) herauszunehmen



WAS SIE TUN KÖNNEN

  • Besuchen Sie keine Zoos, Safariparks, Tierparks und Wildparks
  • Besuchen Sie keine Einrichtungen die besonders mit Tierbabys werben
  • Informieren Sie Tageszeitungen, Magazine, TV- oder Radiosender, die mit Tierbabys aus Zoos werben, von diesem skandalösen Tierhandel
  • Informieren Sie Freunde, Bekannte und Verwandte über die von uns aufgedeckten Tierhandelsgebaren der Zoos
  • Schreiben Sie Briefe an Zoos, Behörden und Politik und äußern Sie Ihre Kritik an diesem skandalösen Vorgehen
  • Fordern Sie bei PETA Unterlagen an