Zukunftsweisendes Urteil: Kreiselmäher-Fahrer nach Rehtötung zu empfindlicher Geldstrafe verurteilt – PETA erstattete Strafanzeige

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Euskirchen / Stuttgart, 29. Juli 2014 – Gericht verhängt bislang höchste Geldstrafe in Tierrechtsprozess für getötetes Reh: Jährlich geraten tausende von Wildtieren unter die scharfen Messer von Mähfahrzeugen aus der Landwirtschaft – obwohl es rechtliche Pflicht ist, die Wiesen vor der Heuernte durch den Jagdpächter auf Wild absuchen zu lassen oder anderweitige Verbrämungsmethoden anzuwenden. Im Juli 2013 erstattete PETA Deutschland e.V. vor diesem Hintergrund Strafanzeige gegen den Landwirt. Der Vorwurf: Tötung eines Rehkitzes bei der Mahd. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete im nächsten Schritt erfreulicherweise umfangreiche Ermittlungen ein. Das Amtsgericht Euskirchen verurteilte heute den Fahrer des Kreiselmähers zu einer spürbaren Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro, der Strafrichter erhöhte das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 30 Tagessätzen um das Doppelte. Damit ist ein richtungsweisendes Urteil gefällt worden, für das sich PETA bedankt.

„PETA begrüßt ausdrücklich diese Verurteilung, da hier Verstöße gegen §17 des Tierschutzgesetzes dokumentiert waren“, bewertet Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA Deutschland e.V., der als Beobachter der Verhandlung beiwohnte, das Urteil. „PETA erwartet, dass gegen den Pächter der Flächen ebenfalls Anklage wegen Verstoß gegen seine Garantenpflicht erhoben werden wird. Er ist für PETA der eigentlich Verantwortliche und es deutete sich im Gerichtssaal bereits an, dass dies von Seiten des Gerichts ebenfalls so eingeschätzt werden könnte.“

Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso gilt laut Naturschutzgesetz, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden dürfen. Der Landwirt hätte den Tod des Tieres durch Vorsichtsmaßnahmen vor oder während der Mahd verhindern können. Zudem ließ er das schwer verletzte Rehkitz auf dem Feld zurück, ohne Hilfe zu holen. Damit setzte er es vermutlich langem Leiden und großen Schmerzen aus, bis es schließlich starb. Laut Strafgesetzbuch stellen derartige Unterlassungshandlungen eine Straftat dar. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigten im Wesentlichen die Vorwürfe.

Landwirte sind gesetzlich dazu verpflichtet, u.a. den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich rund 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet. Der sogenannte „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr statt zu fliehen meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen. Tiergerechte und kostengünstige Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf und führen dazu, dass sie für ihren Nachwuchs ein besseres Versteck suchen. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Hunden oder modernen Infrarotsensoren – den sogenannten „Wildrettern“ –, mit denen die Felder abgesucht werden

Weitere Informationen:
PETA.de/Maehtod-Rehkitze

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

 

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