Zwei Hündinnen in Hochdonn und Sankt Annen ausgesetzt – PETA bietet jeweils 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Hochdonn / Sankt Annen / Stuttgart, 28. September 2018 – Suche nach Tierquälern im Kreis Dithmarschen: Die Polizei sucht einen Täter, der eine ältere Mischlingshündin in Hochdonn ausgesetzt hat. Gestern gegen 10 Uhr fand eine Passantin das Tier, das mit einer roten Stoffleine mit der Aufschrift „Red Dingo“ kurz an einen Baum in der Straße Oberster Helmscher Weg angebunden worden war. Die Hündin ist etwa 50 Zentimeter hoch, schwarz mit grauer Maske und grauen Pfoten. Sie trug ein türkisfarbenes Halsband des Herstellers „Bado“. Die Polizei in Burg nimmt unter der Telefonnummer 04852-2310 Hinweise auf die ehemaligen Halter, die möglicherweise aus Itzehoe stammen, entgegen. Einer Polizeimeldung zufolge wurde vermutlich am Mittwochabend ein weiterer Hund in Sankt Annen ausgesetzt. Anwohner fanden die Malinois-Mischlingshündin, die mit einer roten Leine an einen Pfosten einer Zufahrt zu einem Grundstück in der Dorfstraße angebunden worden war, ebenfalls am Donnerstagmorgen. Die Lundener Polizei nimmt unter der Telefonnummer 04882-1410 Hinweise auf den ehemaligen Halter entgegen. Beide Hündinnen wurden von den Behörden gesichert und untergebracht.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Tierquäler, die die Hündinnen ausgesetzt haben, zu finden, setzt PETA nun in beiden Fällen eine Belohnung von jeweils 500 Euro für Hinweise, die sie überführen, aus. Zeugen können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese skrupellosen Taten aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Die rücksichtslose „Entsorgung“ eines Tieres ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann nicht sein, dass Tiere wie Wegwerfware behandelt werden. Immer wieder werden ausgediente oder kranke Vierbeiner ausgesetzt, weil sie keinen Nutzen mehr für den Halter haben, zu teuer geworden oder einfach unerwünscht sind.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Dieselben Gesetze greifen auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Tierheim
PETA.de/Tierhandel
PETA50plus.de/Verreisen-mit-Hund/
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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