Zwei Pferde in Nidda-Fauerbach und eine schwangere Stute in Mühltal-Traisa durch Pferderipper verletzt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Nidda / Mühltal / Stuttgart, 19. Mai 2016 – Fahndung nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge verletzte ein unbekannter Täter vergangene Woche zwischen Donnerstag 19.15 Uhr und Freitagmorgen 9 Uhr eine Isländer Stute auf einer Koppel gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus in Nidda-Fauerbach. Der Tierquäler fügte dem Pferd vermutlich mit einem kleinen Messer Stichwunden im Genitalbereich zu, die von einem Tierarzt genäht werden mussten. Möglicherweise wurde der Täter dabei durch das austretende Pferd verletzt. Nur einen Tag später, zwischen 9 und 13.15 Uhr, fügte möglicherweise derselbe Tierquäler auf einer Koppel hinter dem Bürgerhaus einem weiteren Pferd diverse Schnittverletzungen am ganzen Körper verteilt zu. Die Polizei in Büdingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Telefonnummer 06042 96 48 0 um Zeugenhinweise. Bei einem weiteren aktuellen Fall verletzte ein unbekannter Täter am Freitag, den 13.05.16, eine schwangere Stute auf einer Pferdekoppel im Bereich zwischen Festplatz, Ludwigstraße und Freischwimmbad in Mühltal-Traisa durch einen 10-15 cm langen senkrechten Schnitt im Genitalbereich schwer. Auch hier bittet die Polizei um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 06154 63 30 0 (Polizeistation in Ober-Ramstadt). Um die Suche nach dem oder den Täter/n zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers bzw. der Tierquäler führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym. Schon 2015 gab es laut PETA-Informationen in Hessen zahlreiche Taten von Pferderippern. So wurden beispielsweise vor fast genau einem Jahr einer schwangeren Stute im nicht mal 10 km entfernten Modautal Schnitte im Genitalbereich zugefügt. Eine weitere Stute wurde im Juni 2015 in Lautertal im Genitalbereich verletzt.

„Immer wieder werden PETA Gewalttaten gegenüber Pferden gemeldet“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Weitere Vorfälle in der Region sollten umgehend angezeigt werden, um mögliche Tatzusammenhänge aufzuzeigen. Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen.“

PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Kristin Graf, +49 (0)711 860591-527, [email protected]
 

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