Zweimal Tiere in Nendingen ausgesetzt: Meerschweinchen und Kaninchen einfach „entsorgt“ – PETA setzt jeweils 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

PETA Logo

Nendingen / Stuttgart, 1. September 2017 – Suche nach Tierquälern: Einem Medienbericht zufolge fanden Passanten am Montag an der Mühlheimer Straße in Nendingen einen Käfig mit zehn Meerschweinchen darin. Die Tiere wurden dort bei knapp 30 Grad ohne Wasser und Schatten abgestellt und waren in schlechter gesundheitlicher Verfassung. Zwei Tiere starben. Die anderen Meerschweinchen, darunter ein schwangeres Weibchen sowie drei sehr junge Tiere, konnten von den Mitarbeitern des Tuttlinger Tierheims wieder aufgepäppelt werden. Auffällig ist, dass am Sonntag in der gleichen Straße drei ausgesetzte Kaninchen gefunden wurden. Möglicherweise handelt es sich um denselben Täter. Zeugenhinweise nimmt das Tierheim unter der Telefonnummer 07461 3772 entgegen. Um die Suche nach den ehemaligen Haltern der Tiere zu unterstützen, setzt PETA nun in beiden Fällen eine Belohnung in Höhe von je 500 Euro für Hinweise aus, die zur Überführung der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Tiere stammen, können sich ebenso telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlosen Taten aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Die Tierhalter hätten genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und das Tierheim um Hilfe bitten müssen. Um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden, hätten sie die Tiere außerdem kastrieren lassen sollen. Die Meerschweinchen und Kaninchen einfach schutzlos auszusetzen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wären die Tiere nicht zeitnah gefunden worden, wären sie wahrscheinlich alle qualvoll gestorben.“
Einem tierischen Begleiter ein Zuhause zu geben, ist eine langfristige und verantwortungsvolle Aufgabe. Insbesondere Kaninchen und Meerschweinchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die sozialen Tiere eine folgenschwere Fehleinschätzung. Alle Jahre wieder werden tausende Tiere – besonders in der Ferienzeit – in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen abgegeben oder anderweitig „entsorgt“. Ausgesetzte Tiere müssen umgehend der Polizei oder dem örtlichen Tierschutzverein gemeldet werden, weil sie sonst meist keine Überlebenschancen haben.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Kaninchenleid
PETA.de/Animal-Hoarding

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren