Abgemagerter Schäferhundmischling tot in Neubrandenburg aufgefunden – PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Neubrandenburg / Gerlingen, 13. März 2014 – Abgemagerter Hund ausgesetzt und gestorben: Am Dienstagabend fanden Mitglieder der ASB-Rettungshundestaffel in der Oststadt einen toten Hund, der an einem Strauch in der Nähe der Kiesgrube angebunden war. Das Tier war vollkommen abgemagert, sein Hals war aufgerissen – vermutlich von dem vergeblichen Kampf, sich zu befreien. Nach Schätzungen eines Tierarztes musste der Hund bereits circa drei Wochen unter zu wenig Nahrung gelitten haben. Möglicherweise wurde er bereits halb verhungert angebunden. Die Rettungshundestaffelführerin erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
Nun werden Zeugen gesucht, die Hinweise zu dem ehemaligen Hundehalter und der Tat machen können. Daher lobt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. jetzt eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des unbekannten Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher der Hund stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder an die örtliche Polizeiinspektion.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Viele Menschen sind sich vor der Aufnahme eines Hundes in ihr Zuhause anscheinend nicht ausreichend darüber bewusst, wie viel Zeit, Geduld, Konsequenz und Liebe ein Tier beansprucht. Zudem können schnell hohe Tierarztkosten entstehen, wenn ein Tier alt oder krank wird. Immer wieder werden Vierbeiner herzlos „entsorgt“ und auch an abgelegenen Orten ausgesetzt. Werden sie nicht aufgefunden sterben sie dort qualvoll – so wie hier dieser Schäferhundmischling.“

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugevonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 6832666-04, [email protected]

 

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