Ahlen: Zahlreiche Angorakaninchen ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Ahlen / Stuttgart, 4. Juni 2018 – Herzlos entsorgt: Am Samstagmittag wurden am ehemaligen Tiergehege in der Langst in Ahlen fünfunddreißig ausgesetzte Angorakaninchen gefunden. Sie wurden eingefangen und ins Mammut Tierheim gebracht. Manche Kaninchen waren so stark verfilzt, dass sie nicht mehr laufen konnten. Zwei der verwahrlosten Tiere sind mittlerweile gestorben. Um den ehemaligen Halter zu finden, setzt die Tierrechtsorganisation PETA jetzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die ihn überführen, aus. Zeugen, die wissen, woher die Kaninchen stammen, können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym. Etwa zehn weitere Angorakaninchen sollen noch in der Langst gesichtet worden sein, konnten aber nicht eingefangen werden. Alle Kaninchen werden im Tierheim untersucht, geimpft und kastriert. Interessenten wenden sich bitte direkt an den Tierschutzverein Ahlen und Umgebung e.V..

„Die Angorakaninchen so skrupellos zu entsorgen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Die domestizierten Tiere haben ausgesetzt kaum eine Überlebenschance, da sie für ein Leben in freier Natur nicht gerüstet sind. Der Tierhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und sich rechtzeitig Hilfe bei einem Tierheim oder Tierschutzverein suchen müssen.“
 
Jedes Jahr sind gerade zur Ferienzeit viele Tierheime in Deutschland weit über ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet, denn immer wieder werden kurz vor dem Urlaub vermehrt Tiere abgegeben oder sogar ausgesetzt. Leider entscheiden sich viele Menschen unüberlegt für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Kaninchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die Langohren eine folgenschwere Fehleinschätzung.
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Kaninchenleid
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/AnimalHoarding
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]
 

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