Albstadt: Katze tritt in Tellereisen – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Albstadt (Zollernalbkreis) / Gerlingen, 4. Januar 2013 – Hinterlistige Falle: Nachdem Unbekannte im Albstädter Stadtteil Ebingen ein Tellereisen auslegten, geriet am vergangenen Sonntag eine Katze in das Fangeisen. Das Tier versuchte sich nach Hause zu schleppen, verfing sich jedoch mit der Kette des Tellereisens an einem Pflanztrog. Der Kater zog sich eine blutende Verletzung zu, auch wurden Krallen der Pfote abgetrennt. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Um die Polizei bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese Tat aufzuklären. Die Katze wird womöglich bis ans Lebensende unter ihren Verletzungen leiden“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Außerdem liegen kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Obwohl Tellereisen in der Europäischen Union seit 1995 verboten sind, werden jedes Jahr in Deutschland viele Hunde, Katzen, Vögel und andere Tiere durch die illegal aufgestellten Fallen verstümmelt oder getötet. Tellereisen zählen zu den grausamsten Fang- und Tötungsapparaten. Die zuschnappenden Stahlzähne graben sich wie ein Messer in das Fleisch der Tiere und verursachen schwerste Verletzungen an Muskeln, Sehnen und Knochen.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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