3 Gründe, warum Angelhaken gegen das Tierschutzgesetz verstoßen

Jedes Jahr werden Millionen Fische von Anglern mit Futter angelockt. Sobald der Fisch das Futter essen möchte, bohrt sich ein Haken durch seinen Mund oder Rachen. Dabei ist der Fisch noch nicht betäubt. Wir vertreten daher die Ansicht, dass Angelhaken gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Hier drei Gründe:

1. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltieren „erhebliches Leiden“ zuzufügen

Laut § 17 Abs. 2b des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Wirbeltier „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zuzufügen. [1] Doch genau das passiert, wenn sich ein Angelhaken in das Gewebe eines Fisches bohrt. Bis der Angler bemerkt, dass ein Fisch „angebissen“ hat, hängen die Fische unterschiedlich lang am Haken – manche mehrere Minuten, andere sehr viel länger. In dieser gesamten Zeit empfinden die Tiere Angst, Panik und Schmerz.

2. Kein anderes Wirbeltier wird unbetäubt aufgespießt

Die Tierschutzschlachtverordnung schreibt in §12 (10) vor, dass Fische vor dem Töten betäubt werden müssen. [2] Allerdings wird der Angelhaken VOR der Betäubung durch den Mund oder Rachen der Fische gebohrt, was zusätzliche Schmerzen auslöst.

Die Empörung wäre groß, wenn Kühe, Schweine, Vögel oder andere Wirbeltiere – so wie Fische – unbetäubt an einem Haken aufgespießt und mit ihrem ganzen Gewicht an diesem Haken hängend in die Luft gezogen würden. Warum also werden Fische so gequält?            

3. Fische fühlen Schmerz

Bereits seit 2003 bestätigen Untersuchungen ein Schmerzempfinden bei Fischen, das inzwischen auch durch zahlreiche weltweite Studien anerkannt wurde. Ende 2013 beauftragte die Bundesregierung das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, mit der Prüfung einer 2012 publizierten Studie von Rose, Arlinghaus et al., die ein Schmerzempfinden bei Fischen anzweifelte. Die Wissenschaftler des Friedrich-Löffler-Instituts kamen in ihrer Auswertung verschiedenster Studien zu dem Ergebnis, dass entgegen den Schlussfolgerungen von Rose et al. (2002, 2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) davon auszugehen ist, dass Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten. [3]

PETAs Forderung

Wir fordern alle Angelverbände auf, die Verwendung von Angelhaken zu untersagen. Auch wenn das Landesfischereigesetz den Einsatz von Angelhaken ausdrücklich erlaubt, müssen sich die Landesfischereigesetze dem Tierschutzgesetz unterordnen.

Als Tierrechtsorganisation, deren Aufgabe es ist, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen, fordern wir ein grundsätzliches Verbot jeglicher Fischerei und Aquakultur. Es war noch nie so leicht wie heute, die vegane Ernährung zu probieren und zu genießen.

Was Sie tun können

Sie besitzen eine Angelrute? Bitte entsorgen Sie sie oder nutzen Sie sie für friedliches Upcycling.
Informieren Sie auch angelnde Freunde oder Familienmitglieder, dass die Nutzung von Angelhaken immenses Tierleid verursacht und gegen das Tierschutzgesetz verstößt.