Angelwettbewerb mit 30 Kindern in Haseldorf: Verdacht auf Verstoß gegen Landesfischerei- und Tierschutzgesetz: PETA zeigt Veranstalter und erwachsene Teilnehmer an

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Haseldorf / Itzehoe / Stuttgart, 5. November 2018 – Mit Preisen zum Angeln verleitet: Mitte Oktober wurde am „Alte Kuhle“-Teich in Haseldorf ein Wettbewerb veranstaltet, an dem 30 Kinder, darunter auch Fünfjährige, teilnahmen und für den Fang des „schwersten Fisches“ mit Siegerpokalen belohnt wurden. PETA beklagt den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Landesfischereigesetz in Schleswig-Holstein. Nun hat die Tierrechtsorganisation bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe Anzeige gegen die Organisatoren und alle erwachsenen Teilnehmer erstattet.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung für Kinder“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Um Nachwuchs für den ‚Angelsport‘ zu gewinnen, wird Kindern suggeriert, Fische seien gefühlloses Spielzeug. Sie werden mit Pokalen gelockt, um zu lernen, wie man Lebewesen tötet.“
 
Laut Paragraf 39 des Landesfischereigesetzes ist Wettangeln verboten. Zudem wurden laut Medienberichten auch winzige Fische zwischen 14 und 120 Gramm gewogen und somit unnötigem und längerem Leid ausgesetzt, obgleich den Organisatoren hätte klar sein müssen, dass diese Fische nicht verzehrt werden würden. Auch ist eine Wettangelveranstaltung, bei der Nachwuchs rekrutiert werden soll, kein vernünftiger Grund für das Töten von Wirbeltieren. Somit handelt es sich um einen Gesetzesverstoß. „Für Kinder kann es eine sehr traurige Erfahrung sein, Jagd auf friedliche Fische machen zu müssen. So schreibt etwa Albert Schweitzer, wie sehr die sich beim Angeln am Haken windenden Würmer und das Töten der Fische ihn in seiner Kinderseele erschüttert haben“, so Dr. Breining.
 
PETA verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18), Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az. 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az. 540 Js 1433/13) und weitere fünf Verfügungen, in denen ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht infrage – so entscheiden inzwischen immer mehr Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland und stellen Strafverfahren allenfalls gegen Geldbußen ein.
 
Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften [1]. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [2].
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
[1] Jonathan Balcombe (2016), Was Fische wissen. Wie sie lieben, spielen, planen: unsere Verwandten unter Wasser. / What a Fish Knows: The Inner Lives of Our Underwater Cousins, 336 Seiten.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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